Info Schwein
Bei dem ab 01.01.2021 geltenden Verbot der betäubungs-losen Ferkelkastration hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau darauf hingewiesen, dass bei der Anwendung der Isofluran-Narkose die „sachkundige“ Person zusätzlich im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit sorgen muss. Die arbeitsschutzrechtliche Risikobetrachtung des Unternehmers schließt neben der Routineanwendung auch den Umgang mit dem Tierarzneimittel, die Wartung des Geräts sowie den Filterwechsel am Gerät und vorher-sehbare Fehlbedienungen mit ein. Diese Thematik wird nach Kenntnis des DBV in der Regel auch im Rahmen der Sachkundelehrgänge aufgegriffen und behandelt.
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