Info Bioenergie
Das Landgericht Kassel sprach dem Betreiber einer 2005 in Betrieb genommenen Biogasanlage für die Stromerzeugung durch ein BHKW mit ORC-Anlage einen Technologiebonus für die gesamte erzeugte Strommenge zu. Der Netzbetreiber gewährte den Bonus nur für den mit der ORC-Anlage erzeugten Strom und lehnte eine weitere Zahlung ab. Das Gericht stellte fest, dass das EEG 2004 für den Technologiebonus – im Gegensatz zum KWK-Bonus – keine Beschränkung auf den nur mit der ORC-Anlage erzeugten Strom vorsehe. Vielmehr sei zum Zwecke der Technologieförderung der Bonus für den gesamten Strom aus BHKW und ORC-Anlage zu zahlen. Beide Anlagenteile stellen nach dem vom BGH vertretenen weiten Anlagenbegriff eine Anlage dar (LG Kassel, Urteil vom 04.09.2019, 4 O 1049/17).