Heute wurde das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/220/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Es tritt morgen, am 24. August 2023, in Kraft. Damit müssen Mastschweinebetriebe innerhalb eines Jahres, bis zum 24.08.2024, ihre Haltungsform bei der zuständigen Behörde melden. Vorher müssen allerdings die Bundesländer noch die jeweils zuständige Behörde bestimmen sowie die konkrete, schriftliche/elektronische Meldemöglichkeit im Sinne dieses Gesetzes zur Verfügung stellen.