Info Schwein
Am 14.02.2020 steht die Verabschiedung der Änderung der TSchNV im Plenum des Bundesrates auf der Tagesordnung (TOP 38).
Der zuständige Ausschuss des Bundesrates empfiehlt, der vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegten Änderung zuzustimmen, allerdings mit zahlreichen deutlichen Verschärfungen (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/587-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1 ; 43 Seiten).
Beispielsweise sollen die Sauen sowohl in der Übergangszeit als auch danach ihre Gliedmaßen uneingeschränkt ausstrecken können. Das würde das Ziel der Übergangszeit (Bestandsschutz) vollkommen konterkarieren. Ferner müssten nach Ende der Übergangsfrist die neuen Kastenstände mit Zwischenraum gebaut werden.
Darüber hinaus soll für das Deckzentrum der Bestandsschutz auf 5+3+2 Jahre verkürzt werden. Das bedeutet, dass nach 5 Jahren ein Betriebs- und Umbaukonzept sowie ein eingereichter Bauantrag (falls notwendig) der zuständigen Behörde vorgelegt werden müssen. Nur wenn das erfolgt, gilt ein Bestandsschutz von 8 Jahren (5+3). In Härtefällen kann er auf 10 Jahre verlängert werden (5+3+2).
Für den Abferkelbereich soll ein Bestandsschutz von 12+3+2 Jahren gelten. Bis dahin müssen auch bei Altbauten die Abferkelbereiche umgebaut sein.
Ferner soll die Fixierung im Deckzentrum auf 5 Tage verkürzt werden und die Abferkelbucht eine Größe von 7 qm haben.
Neben weiteren Änderungen zur Schweinehaltung sollen darüber hinaus u.a. Regelungen für Elterntiere und Junghennen bei Legehennen sowie ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern aufgenommen werden.
Derzeit ist noch offen, welche dieser Anträge im Plenum des Bundesrates am 14.02.2020 eine Mehrheit bekommen werden. Im Plenum können auch noch weitere Anträge gestellt werden.
Der DBV und das Landvolk Niedersachsen lehnen die vorgelegten Empfehlungen des Agrarausschusses ab! „Hier werden politische Rangeleien auf dem Rücken der Tierhalter ausgetragen. Zudem sind einige Akteure offenbar mit großem Eifer dabei, der bäuerlichen Nutztierhaltung über ein ‚Auflagenfeuerwerk‘ die Grundlage zu entziehen. Wir fordern den Bundesrat auf, der Sauenhaltung in Deutschland durch angemessene und praktikable Regelungen Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu geben”, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken, „Vor weitergehenden Regelungen, auch für weitere Tierarten, brauchen wir eine schlüssige Nutztierstrategie und keinen unüberlegten Aktionismus!”.