Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Info Schwein

Aktuell wurde die überarbeitete Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dem Bundesrat zugeleitet. Der DBV hatte Ende Juni zur vorgesehenen Änderungsverordnung Stellung genommen (siehe Landvolk-INFO 27/2019). Entgegen der bisher geforderten 5 qm Nettofläche für die Sau in der Abferkelbucht ist nunmehr eine Mindestgesamtfläche von 6,5 qm für die Abferkelbucht vorgesehen. Bestehen bleibt aber, dass der Abferkelbereich in vorhandenen Bestandsbauten im gleichen Zeitraum wie das Deckzentrum umgebaut werden muss (15 Jahre Übergangsfrist, sofern nach 12 Jahren Umbauplanung und Bauantrag eingereicht wird). Weitere Änderungen finden Sie unter www.bundesrat.de/bv.html?id=0587-19. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Änderungen nun von den Bundesländern eingebracht werden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll am 02.12. der Agrarausschuss und anschließend am 20.12.19 der Bundesrat über die Verordnung beraten und beschließen.