Unwägbarkeiten bei der Kartoffellagerung

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Bereits seit Juni 2019 ist klar, dass es für den, in der Kartoffellagerung eingesetzten, Keimhemmer Chlorpropham keine erneute Zulassung geben wird. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/989 hat die Europäische Kommission das Ende der Genehmigung von Chlorpropham auf den 8. Juli 2019 festgesetzt. Die Verordnung regelt außerdem die Abverkaufsfrist, welche mit dem 31. Januar bereits endete, sowie die Aufbrauchfrist bis zum 08. Oktober 2020.

Problematisch bei diesem Wirkstoff ist seine sehr hohe Persistenz. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erklärt, dass sich in Lägern, in denen Chlorprophamn angewendet wurde, genügend Wirkstoff befindet, um auch Jahre später darin eingelagerte Waren zu kontaminieren. Derzeit diskutieren die EU-Mitgliedstaaten noch darüber, welcher Rückstandshöchstgehalt die Kontamination von Kartoffeln in Kartoffellägern nach früheren Verwendungen von Chlorpropham ausreichend abdeckt. Die Festlegung eines temporären Rückstandshöchstgehaltes ist noch ausstehend.  

Die Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (UNIKA) geht davon aus, dass die deutsche Kartoffelwirtschaft zukünftig rund 33 Mio. Euro in die Reinigung von Lagerhallen investieren muss, um die Verschleppung von Rückständen des Wirkstoffs zu vermeiden. Für die Reinigung von Kartoffel Lägern wird aktuell ein Leitfaden erarbeitet.

Alternative Präparate für die Keimhemmung sind vorhanden und auch wirksam, sie jedoch einerseits bedeutend teurer als die bisher angewandten Mittel, andererseits verursachen einige Präparate sehr intensive Gerüche die letztendlich auch die Ware beeinflussen. Zudem sind alle Mittel sehr stark flüchtig, sodass sie nur in speziellen Hallen, die besonders dicht sind, eingesetzt werden können. In der Lagersaison 2020/21 wird daher ein besonderes Augenmerk auf der Keimhemmung liegen und, mehr als zuvor, als Teil der gesamten Anbaustrategie zu betrachten sein.

Eine weitere Herausforderung könnte sich bei der Sikkation der Kartoffelbestände ergeben. Durch das Zulassungsende von Deiquat als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln (im Handel u.a. als ‚Reglone‘ vertrieben) werden hier von den Anbauern vielerlei praktische Experimente nötig sein, um optimale Wirkungsgrade mit Hilfe von mechanischem Schlegeln und der Anwendung alternativer Produkte zu erzielen.