VDM-Leitlinie für Aussetzung der Milchlieferung

Info: Milch/Rind

Im Dezember 2019 ist eine EU-Durchführungsverordnung in Kraft getreten, nach der Milcherzeuger verpflichtet sind, bei Überschreitung der vorgegebenen Rohmilchkriterien hinsichtlich Keim- und Zellzahl die Lieferung von Rohmilch selbstständig auszusetzen. In einer Arbeitsgruppe des Verbands der Deutschen Milchwirtschaft (VDM) wurde auf Anregung des BMEL eine Leitlinie für eine bundesweit einheitliche Verfahrenspraxis erarbeitet. Darin wird u. a. das Aussetzen und die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Milchanlieferung beschrieben. Die heute übliche Vorgehensweise wurde weitgehend berücksichtigt unter Beachtung des gültigen Rechtsrahmens. Nach Prüfung durch die Länder wurde die Leitlinie nun an das BMEL übermittelt. Damit ist die Leitlinie bestätigt und kann angewendet werden. Die VDM-Leitlinie ist bereits veröffentlicht.