Verschärftes EU-Öko-Geflügelrecht ab 2021 – aktuelle Entscheidungsvorlage bringt drastische Einschnitte bereits ab 2021

Info Ökolandbau

Ab 2021 sollen EU-weit neue Produktions­regeln mit drastischen Folgen für die deutsche Öko-Geflügelhaltung gelten:

– Die in Deutschland tierschutzrechtlich obliga­torische Veranda (Kaltscharraum) gilt nicht mehr als nutzbare Stallfläche und auch nicht als Außenfläche (ab 2021 ohne Übergangsfrist nach Stand der Dinge).

– Abbau der vierten Ebene in Volieren-Systemen (nach Übergangsfrist bis 2026 sind nur noch eine Bodenebene plus zwei erhöhte Ebenen zulässig)

– Auslaufpflicht für Elterntierherden und Junghennen (ohne Übergangsfrist, evtl. Aus­nahmen für Zuchtzwecke möglich) – Und die Basis-VO 848/2018 schränkt den Einsatz von 5 % konventionellen Eiweiß­futtermitteln auf monogastrische Jungtiere ein.

– Öko-Legehennen und Mastschweine müssen ab 2021 zu 100 % ökologisch gefüttert werden.