Info Geflügel
Wir hatten bereits berichtet, dass Audittermine verschoben werden können. Angesichts der weiterhin starken Ausbreitung des Coronavirus will QS nun innerhalb der kommenden zwei Monate auf die Durchführung sämtlicher QS-Audits verzichten. Um eine für alle Wirtschaftsbeteiligten tragbare Vorgehensweise umzusetzen, prüft QS derzeit die Lieferberechtigung aller für das QS-System zertifizierten Standorte um 2 Monate zu verlängern.
Voraussetzung für jede Auditdurchführung ist, dass sowohl der Auditor als auch das zu auditierende Unternehmen dieser zugestimmt haben. Die Durchführung von reinen Dokumenten- oder Remote-Audits als Ersatz für vor-Ort-Kontrollen ist im QS-System nicht möglich. Mit einer Vorab-Prüfung von Dokumenten können ggf. auch Zeiträume „überbrückt“ werden. Die zur Vervollständigung des Audits erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen sind dann in drei Monaten nachzuholen. Bei der Durchführung von unangekündigten Audits sollte auf jeden Fall zeitnah eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme erfolgen, um das Einverständnis des Betriebsleiters zur Auditdurchführung sicher zu stellen.