Weitere AI-Verdachtsfälle im Landkreis Cloppenburg

Der Landkreis Cloppenburg teilt mit, dass es zwei neue AI-Verdachtsfälle gibt. In der Gemeinde Emstek besteht der Verdacht der hochpathogenen Aviären Influenza H5 in einer Mastputenhaltung. Bei dem Bestand handelt es sich um rd. 9.900 Putenhähne, die 15 Wochen alt sind. In der Gemeinde Garrel ist ebenfalls eine Mastputenhaltung betroffen, bei der ein Verdacht auf die hochpathogene Variante des AI H5-Virus besteht. Es geht um rd. 7.300 Putenhähne, die ca. 14 Wochen alt. Das LVI-Landeslabor hat das AI H5-Virus in beiden Mastputenhaltungen nachgewiesen. Die Bestätigung des FLI über den Serotyp liegt noch nicht vor. Der Betrieb in der Gemeinde Garrel liegt bereits im Sperrbezirk. Um den Verdachtsbestand in der Gemeinde Emstek wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Die Tötung der Tierbestände wurde angeordnet.

Der Landkreis Cloppenburg hat heute die Allgemeinverfügung zu den drei AI-Verdachtsfällen vom Wochenende in den Gemeinden Garrel und Emstek vorbereitet. Die Allgemeinverfügungen für die Einrichtung bzw. Erweiterung der Restriktionsgebiete sowie für die Verlängerung des Wiedereinstallungsverbotes für Puten in den Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Molbergen, Lastrup und Lindern sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe werden morgen veröffentlicht. Die Allgemeinverfügungen treten am 17.03.2021 in Kraft.

Desweiteren wird der Landkreis Cloppenburg eine Allgemeinverfügung für die Aufhebung des Sperrbezirks zu dem AI-Ausbruch vom 22.02.2021 in Garrel-Petersfeld morgen veröffentlichen. Die Allgemeinverfügung tritt am 17.03.2021 in Kraft. Tatsächlich wird aber nur ein sehr kleiner Teil des Sperrbezirks im Bereich Resthausen aufgehoben und geht in das Beobachtungsgebiet über.

Darüber hinaus werden die Restriktionsgebiete zu den aktuellen AI-Verdachtsfällen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta dazu führen, dass sich Restriktionsgebiete überschneiden. Bei dem AI-Verdachtsfall in der Gemeinde Emstek wird das einzurichtende Restriktionsgebiet bis in den Landkreis Oldenburg hineingehen, so dass dort ggf. dass Anschluss-Beobachtungsgebiet in der Gemeinde Großenkneten anzupassen ist.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Vechta, Verden, Wesermarsch und Wolfenbüttel zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Vechta, Verden und Wesermarsch werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.