Die EU-Kommission plant, die Verfütterung von tierischen Proteinen aus K3-Material an Schweine und Geflügel unter Beachtung des Kanibalismusverbotes wieder zuzulassen. Dies bedeutet eine sog. Überkreuzfütterung, d.h. tierisches Protein vom Schwein darf dann an Geflügel und umgekehrt verfüttert werden. Gleichzeitig wird auch die Zulassung von Insektenproteinen für die Fütterung von Monogastriden diskutiert. Das Fütterungsverbot für Wiederkäuer bleibt bestehen. Der DBV hat sich bereits seit vielen Jahren für eine entsprechende Wiederzulassung eingesetzt und dies in einem erneuten Schreiben an das BMEL unterstrichen.