Info: Milch/Rind
Das steht noch nicht fest, ist auch nicht national zu entscheiden, weil der 15. Mai als Endtermin für die Einreichung des Sammelantrags von der EU vorgegeben ist. Diskutiert wird, ob unter Wahrung der Antragsfrist 15. Mai ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung kommen kann. Die EU-Kommission hat signalisiert, dass man ggf. zu außerordentlichen Initiativen bereit sei, sofern erforderlich und angezeigt. Update: Trotz der von der EU-Kommission in Aussicht gestellten möglichen Verlängerung der Frist für die GAP-Anträge, von der ebenfalls in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Agrarministeriums vom 19.03.2020 die Rede ist, raten wir die Agraranträge dennoch zeitnah über die aktuell möglichen Wege zu stellen.