Wolfsmanagement: Lex Wolf ist Augenwischerei

Lex Wolf verabschiedet
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Umwelt

Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag die unter dem Namen „Lex Wolf“ diskutierten Änderungen im Naturschutzgesetz für eine vereinfachte Entnahme problematischer Wölfe beschlossen. So sollen zukünftig einzelne Wölfe zur Abwendung „ernster landwirtschaftlicher Schäden“ entnommen werden können, falls notwendig sogar ganze Rudel.

Die beschlossene Gesetzesänderung ist aus Sicht des Landvolks allerdings für ein Wolfsmanagement völlig ungenügend, da die Neuregelungen kaum praktikabel angewendet werden können. So gilt nach wie vor, dass eine Ausnahmegenehmigung erst in Betracht kommt, wenn Wölfe mehrfach „wolfssicher“-geschützte Weidetiere gerissen haben. In diesem Fall muss zuerst geprüft werden, ob ein einzelnes Schaden verursachendes Tier identifiziert werden kann. Bei Übergriffen sind deshalb auch zukünftig DNA-Analysen notwendig, um zu prüfen, ob ein Wolf und wenn ja, welcher Wolf für die Risse verantwortlich ist. Nur wenn diese Analysen mehrfach das Ergebnis Wolf, aber keine Rückschlüsse auf ein einzelnes Individuum geben, kann ein einzelnes Tier „in einem engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu den bereits eingetretenen Rissereignissen“ per Ausnahmegenehmigung geschossen werden. Sollte es trotz eines Abschusses weiterhin zu Übergriffen auf „wolfssicher“-geschützte Weidetiere kommen, kann danach ein weiterer Wolf entnommen werden. Allerdings wird dafür auch wieder eine Ausnahmegenehmigung benötigt und es muss wieder ausgeschlossen werden, dass das Schaden verursachende Tier nicht eindeutig identifiziert werden kann. Dieses Prozedere kann dann theoretisch solange fortgeführt werden, bis das ganze Rudel geschossen wurde und es keine Übergriffe auf Weidetiere mehr gibt. Bei den möglichen Abschüssen sollen die ortsansässigen Jäger – wenn sie denn wollen – eingebunden werden.

Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies hat angekündigt, sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt eine niedersächsische Wolfsverordnung zu erlassen, um den Abschuss von Wölfen für Jäger rechtssicher zu machen. Ob dies dem Minister gelingt, kann angesichts des oben beschriebenen notwendigen Verfahrens für einen Abschuss und ohne die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht mehr als bezweifelt werden. Das Landvolk lässt sich in seiner Einschätzung aber gerne eines Besseren belehren. Bis dahin bleiben unsere Forderungen nach einem aktiven Wolfsmanagement bestehen.