
Die Corona-Pandemie betrifft alle Bereiche unseres öffentlichen und privaten Lebens, wenn-gleich auch in unterschiedlichem Maße. Noch sind die meisten landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Verbandsgebiet weniger stark betroffen als große Teile der gewerblichen Wirt-schaft. Dennoch gibt es auch für landwirtschaftliche Betriebe eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie. Auf die meisten Ihrer Fragen finden Sie Antwor-ten in dem umfassenden Beitrag zum Thema auf unserer Landvolk-Homepage https://www.landvolk-osterholz.de unter „Aktuelles“ und „Landvolk-Pressedienst“. Der dor-tige Beitrag wird täglich aktualisiert. Wenn Sie ihn anklicken, öffnet sich das Inhaltsverzeich-nis und Sie kommen schnell zu dem Bereich, der Sie interessiert.
In unserer Landvolk-Geschäftsstelle hat Corona natürlich auch Spuren hinterlassen, aber die Arbeitsfähigkeit ist weiterhin gegeben. Nach Möglichkeit werden Beratungen telefonisch durchgeführt. Aber gelegentlich ist doch das direkte Gespräch in der Geschäftsstelle nötig und dann vereinbaren wir auch weiterhin Beratungstermine in unserem Haus. Wir achten auf die Abstandsregelungen und haben noch weitere Schutzvorkehrungen getroffen. Wir sind zuversichtlich, dass wir auf diese Weise weiterhin für Sie da sein können, und alle behördli-chen Fristen, etwa für die Sammelanträge auf Agrarförderung (15. Mai 2020), einzuhalten.
In dieser Corona-Zeit war unsere Bundesregierung allerdings in anderen Bereichen nicht untä-tig: Am 27. März 2020 hat der Bundesrat endgültig die neue Düngeverordnung beschlossen. Rechtlich ist diese Vorgehensweise deshalb zweifelhaft, weil die Frist zur Anhörung im Hin-blick auf die Umweltauswirkungen erst am 2. April 2020 abgelaufen ist und somit die Ergeb-nisse des Anhörungsverfahrens bei der Beschlussfassung im Bundesrat unberücksichtigt ge-blieben sind. Das ist rechtlich zu beanstanden und wird sicherlich in gerichtlichen Verfahren gegen die Düngeverordnung noch von Bedeutung sein.
Gleichwohl werden wir uns auf die neue Düngeverordnung einzustellen haben. Die Bemü-hungen aus dem Berufsstand, seien es die öffentlichkeitswirksamen Aktionen von LsV oder die regen verbandlichen Aktivitäten des Niedersächsischen Landvolks und des Deutschen Bauernverbandes gewesen, haben auch zu gewissen Erfolgen geführt: Zum einen tritt die neue Düngeverordnung erst am 1. Januar 2021 in Kraft und zum anderen hat die Bundesregierung bei der Verabschiedung im Bundesrat noch eine Reihe von Arbeitsaufträgen zur Nachbesse-rung des Verordnungswerkes erhalten.
Die Auswirkungen der neuen Düngeverordnung sind vielfältig und für alle Landwirte spürbar, besonders belastend bzw. einschränkend jedoch in den „roten Gebieten“. Diese sind im Herbst letzten Jahres von der niedersächsischen Landesregierung mit der Landes-Düngeverordnung festgesetzt worden. Grundlage hierfür waren die Messwerte der WRRL-Grundwassermessstellen. Diese wurden herangezogen, um sog. Grundwasserkörper/-Teilkörper auf ihre Wassergüte zu bewerten und daraus abgeleitet auf der Geländeoberfläche die zugeordneten Gebiete als nitratsensible („rote“) Gebiete auszuweisen.
Von Landvolk-Seite gab es hiergegen von Anfang an erhebliche Bedenken, weil schon die Auswahl der Brunnen Zweifel erweckte und die Flächenzuschnitte willkürlich erschienen. Deshalb haben im letzten Jahr 23 Landvolk-Kreisverbände, darunter wir als Kreisverband Os-terholz, ein wissenschaftliches Gutachten bei dem renommierten Ingenieurbüro „Hydor Con-sult GmbH“ in Berlin in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist für die Landesbehörden nieder-schmetternd: Fast jede zweite Messstelle wies gravierende Mängel auf!
Konkret: 648 Messstellen wurden auf ihre Qualität überprüft, parallel dazu die auf Grundlage dieser Messstellen beruhende Zustandsbeschreibung der Grundwasserkörper nach EU-Recht. 190 der 648 überprüften Messstellen weisen danach gravierende Mängel auf, beispielsweise in den bautechnischen Anforderungen. An weiteren 194 Messstellen belegt das Gutachten noch geringe Mängel. In 264 Fällen ist die Dokumentation der Ausbaupläne der Messstellen für eine Bewertung unzureichend, deshalb sind belastbare Aussagen zur Nitratbelastung dieser Messstellen nicht möglich, so auch bei einigen Brunnen in Osterholz.
Eine Kurzfassung des Gutachtens steht ebenfalls auf unserer Landvolk-Homepage www.landvolk-osterholz.de unter „Aktuelles“ und „Aktuelle Informationen“ zum Download bereit.
Die niedersächsische Landesregierung wird die Ausweisung der „roten Gebiete“ also noch einmal überprüfen und überarbeiten müssen – so die eindeutige Forderung des Landesbauern-verbandes und der Landvolk-Kreisverbände. Außerdem wird das Ganze auch gerichtlich überprüft werden müssen. Betroffene Landwirte können die Landes-Düngeverordnung im Verfahren der sog. Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Die Landvolkverbände werden in enger Zusammenarbeit mit dem Büro „Hydor“ zunächst herausarbeiten, wo die Mängel bei der Gebietsausweisung besonders gravierend und eindeutig durch das Gutachten dokumentiert sind. Dort wird mit den Normenkontroll-Klagen angesetzt werden. Voraussichtlich wird das unseren Kreis Oster-holz nicht direkt betreffen. Gleichwohl würde eine erfolgreiche Normenkontroll-Klage aus einem anderen Gebiet in Niedersachsen dann zur Überprüfung der Gebietsausweisung in Os-terholz führen.
Bewirtschaftungseinschränkungen müssen naturwissenschaftlich begründet werden. Alles andere wäre Willkür. Deshalb sind das Gutachten und die geplanten Klagen so wichtig! Wir werden informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.