Rundschreiben 200514

LV BRVZEV

Sonderrundschreiben

Niedersächsischer Weg im Natur- und Artenschutz

statt Volksbegehren Artenvielfalt!

Liebe Berufskolleginnen und –kollegen,

viele von euch haben aus verschiedenen Quellen in den letzten Tagen vom sogenannten „Niedersächsischen Weg“ gehört. Der Beweggrund für diese Vereinbarung ist, dass sowohl die Landesregierung als auch die beteiligten Verbände hiermit ein Volksbegehren, wie es in Bayern stattgefunden hat, verhindern wollen, und damit zusätzliche Umweltleistungen durch uns Landwirte per Gesetze entschädigungspflichtig macht. Das wäre bei einem Umsetzen eines Volksbegehrens vom Land nicht nötig!!! Auch wir Kreisvorsitzende sind über die Inhalte erst in der vergangenen Woche von unserem Landesverband über den Stand der Beratungen und des gefundenen Kompromisses informiert worden. Und es gab intern dazu intensive Diskussionen, ob man in dieser Zeit, wo der Druck auf unseren Höfen aus verschiedensten Gründen so hoch ist wie seit langer Zeit nicht mehr, so einer Vereinbarung zustimmen kann. Ein Kollege beschrieb es treffenderweise so, dass wir die Wahl zwischen „Pest oder Cholera“ haben. Damit ihr nachlesen könnt, worum es konkret geht, und wir leider aus Corona Gründen keine Versammlung machen können, haben wir den ganzen Entwurf ab sofort auf unserer Homepage unseres Verbandes gestellt. Wir hätten uns deutlich mehr Zeit für die Diskussion mit euch gewünscht, und sprechen uns auf Landesverbandsebene auch für eine Verschiebung der Unterzeichnung aus, da viele Fragen durchaus noch nicht ausreichend beantwortet sind.  Trotzdem wollen wir euch kurz und knapp die Unterschiede zwischen dem Volksbegehren und dem Niedersächsischen Weg, der ja eine gemeinsame Initiative vom Naturschutz, Landwirtschaft und Landesregierung ist, erklären.

Das Volksbegehren setzt eindeutig auf Verbote und Ordnungsrecht und keinem Anspruch auf Ausgleich. Der Niedersächsische Weg setzt auch auf Ordnungsrecht, aber mit einem eindeutig besseren verankerten Ausgleich und einem auch deutlich stärkeren kooperativen Ansatz, siehe das Wiesenvogelschutzprogramm. Der Niedersächsische Weg stellt aber nur einen Rahmen dar, der die nächsten Monate noch ausgestaltet werden muss. Wir wissen auch noch nicht, was dabei genau herauskommt. Wir haben aber ein Mitgestaltungsrecht und können auch notfalls noch die Reißleine ziehen. Ferner ist der Niedersächsische Weg für die zukünftigen Rahmenbedingungen, egal wie er nachher ausfällt, der deutlich bessere. Die Frage, die sich uns jetzt stellt, ist, können wir einem solchen Niedersächsischen Weg zustimmen, wo wir genau wissen, dass er auch zu Einschränkungen führen wird.

Beim Nein wird das Volksbegehren auf jeden Fall vom NABU und der Grünen Partei weiterverfolgt. Was natürlich für einige Regionen bei uns, wir denken hier vor allem an unsere zukünftigen Naturschutzgebiete, in Natura 2000 die Wirtschaftsgrundlage entziehen kann.

Bei einem Ja hätten wir erstens die besseren Rahmenbedingungen, die wir auch mitgestalten können. Einschränkungen und Gebietskulissen könnten nur mit uns und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes umgesetzt werden. Zweitens, in der Öffentlichkeit hätten wir nicht den schwarzen Peter. Drittens, der NABU würde in Erklärungsnotstand kommen, warum er das Volksbegehren noch unbedingt durchführen will.

Liebe Kollegen,

nach den ganzen Demonstrationen der letzten Monate fällt es niemanden leicht, so ein Thema in solch einer Zeit ohne echte Diskussionsmöglichkeit hier vorzustellen und darauf zu hoffen, dass ihr es unterstützt und mittragt. Trotzdem sind wir der Meinung, dass es gute Gründe gibt, diesen Weg mitzugehen.

Am 19.05.2020 wird der Landvolkvorstand in Hannover über die Unterschrift hierzu entscheiden. Wir setzen uns bis dahin dafür ein, zumindest dieses noch etwas hinaus zu zögern, um mehr Informationen und damit Klarheit zu bekommen.

In diesem Sinne bleibt gesund

Andreas Heins                          Heinz Korte