Änderung der Mehrwertsteuersätze

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 eine Reihe vom Maßnahmen versprochen um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona Krise einzudämmen.

Diese einzelnen Punkte werden den einen oder anderen von uns in den nächsten Monaten betreffen. Wie immer wird es Gewinner und zweite Gewinner einer jeden Regelung geben.

Der für uns wahrscheinlich wichtigste Punkt sind die veränderten Mehrwertsteuersätze. Vom 01.07.20 bis zum 31.12.20 sollen die Mehrwertsteuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt werden.

Das wirft eine Reihe von Fragen auf. Wer profitiert und wer könnte etwas verlieren?

Mit abschließender Sicherheit kann das heute noch niemand beantworten, aber ein paar Grundsätze sind schon heute sicher:

  1. Wer nicht pauschaliert (§24 UStG) oder Kleinunternehmer ist, also die Regelbesteuerung anwendet, dem bringt das Ganze wenig. Nur, wer an Endkunden verkauft könnte hierdurch profitieren. Ein Hofladen könnte z.B. hierdurch zugekaufte Waren günstiger verkaufen oder seine Marge erhöhen.
  2. Wer pauschaliert und Waren oder Dienstleistungen einkauft, für den könnte ein Leistungszeitpunkt zwischen dem 01.07.20 und dem 31.12.20 günstiger sein. Dies setzt natürlich voraus, dass der leistende Unternehmer den umsatzsteuerlichen Vorteil weitergibt.
  3. Wer pauschaliert und Waren verkauft, könnte in dem Zeitpunkt davon betroffen sein, wenn der Pauschalierungssatz von derzeit 10,7% gesenkt wird. Mit einer solchen Anpassung ist durchaus zu rechnen. Wie das genau ausfällt und ob es sicher erfolgt bleibt derzeit offen. Sicher ist: Wer noch vor dem 01.07.20 verkauft hat die 10,7% USt.
  4. Private Einkäufe werden umsatzsteuerlich von den gesunkenen Mehrwertsteuersätzen auch profitieren. Ob der Handel den ganzen Vorteil aber an den Verbraucher weitergibt oder an seinen Margen etwas verändert, das bleibt abzuwarten.

Es bleibt also spannend. Zum Beispiel könnte es sich für einen pauschalierenden Betrieb lohnen, den alten Schlepper noch vor dem 30.06.20 mit 10,7% Mehrwertsteuer zu verkaufen und den neuen am 01.07.20 mit 16% Mehrwertsteuer zu kaufen, anstatt, wie gewohnt, den Alten ganz normal in Zahlung zu geben.

Natürlich dürfen wir bei aller Freude ob eines möglichen umsatzsteuerlichen Vorteils nicht die Folgen für die Einkommensteuer vergessen…

Und wie anfangs schon erwähnt, das ist nur ein Aspekt des neuen Maßnahmenpaketes.

Bleiben Sie gesund und zahlungsfähig

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