Anstehende Fristen
Ab 01.07.: schlegeln von aus der Produktion genommenen ÖVF-Brachen (Code 591) möglich.
Ab 01.08.: Bodenbearbeitung auf ÖVF-Brache für nachfolgende Winterung möglich.
15.07. – 01.09.: möglicher Pflegeschnitt beim Blühstreifen (AUM) bei starker Verunkrautung (z.B. durch Disteln). Dieser ist 2 Wochen vorher unter Angabe des Grundes und mit Dokumentation durch Bilder bei der LWK zu beantragen. Diese kann den Pflegeschnitt untersagen.
Bis 30.09.: Änderung der ÖVF-Zwischenfrucht-Flächen. Diese müssen bis zum 01.10. bestellt sein.
Bitte denken Sie daran, bei Ihren AUM-Programmen die förderspezifischen Aufzeichnungen (Aussaat, (Pflege-) Schnitt, Beweidung, evtl. Düngung) zu dokumentieren.
Düngung im Herbst
Eine Düngung im Herbst ist weiterhin nur zu Feldfutter (Aussaat bis 15.09.), Gründüngungszwischenfrucht (Aussaat bis 15.09.), Winterraps (Aussaat bis 15.09) oder Wintergerste (Aussaat bis 01.10.)
mit Vorfrucht Getreide und nur wenn der Boden nicht langjährig organisch gedüngt (P-Gehalt im Boden >13 mg P-CAL/100g) wurde und es sich um humusarmen Boden (Humusklasse (h) in Bodenuntersuchung) handelt möglich.
Vor dem ersten Düngen: Erstellung einer Düngebedarfsermittlung für die jeweiligen Schläge.
Sperrfristen Ausbringung Dünger:
01.11. – 31.01.: Sperrfrist auf Grünland
Ab Ernte der letzten Hauptfrucht – 31.01.: Sperrfrist auf Ackerland
15.12. – 15.01.: verkürzte Sperrfrist für Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BVNON