Vor dem Hintergrund des geplanten Insektenschutzprogramms der Bundesregierung, das am 10. Februar im Bundeskabinett beraten werden soll, möchten wir Sie zu kurzfristigen Aktionen in Niedersachsen aufrufen und nachfolgend über geplante Aktionen des DBV (PDF im Anhang) informieren.
Die Beschlüsse vom September 2019 zwischen CDU und SPD sind durch die Entwicklungen insbesondere in den Bundesländern überholt. Für Niedersachsen würde die Umsetzung in jeglicher Form mit den Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg kollidieren. Bundestagsabgeordnete, die sich nicht für eine vollständige Revision der Beschlüsse vom September 2019 – soweit sie ordnungsrechtliche Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft vorsehen – aussprechen, kündigen damit den Niedersächsischen Weg auf. Damit verbunden wäre ein erheblicher Vertrauensverlust in die Verbindlichkeit der Politik. Dieses wird nicht ohne Konsequenzen mit Blick auf die in Niedersachsen anstehende Kommunalwahl 2021 und die am 26. September stattfindende Bundestagswahl 2021 bleiben. Die Abgeordneten müssen sich jetzt entscheiden, ob sie eine Politik von gestern fortsetzen wollen oder die Innovationen aus den Ländern unterstützen. Einen Mittelweg gibt es nicht. Dieses kann nur der gemeinsame Tenor sein, den wir an die niedersächsische und die Berliner Politik richten sollten.
Daher rufen wir Sie auf, unsere klare Position hierzu vorrangig Ihren CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten in einer kurzfristigen Telefonaktion nochmals kundzutun.
Des Weiteren möchten wir Sie bitten, Ihre Betroffenheit auch in Richtung Bundeskanzleramt und Bundeskanzlerin zu formulieren. Im Anhang finden Sie ein Musterschreiben, das Sie als Kreisverbände wie auch als betroffene Landwirtinnen und Landwirte entweder per Mail an poststelle@bk.bund.de oder direkt über das Kontaktformular des Bundeskanzleramt über https://m.bundeskanzlerin.de/bkinm-de/kontakt senden können.
Gern können Sie hierfür auch den Hashtag #unerhört nutzen.