Aktuelle Informationen zur Anmeldung der Saison-Arbeitskräfte

In der letzten Woche hat die Bundesregierung die Einreise von 80.000 Saison-Arbeitskräften im April und Mai nach Deutschland gestattet. Aufgrund der aktuellen Situation sind Einreise, Anmeldung und Unterbringung an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Grundsätzlich ist eine Einzelanreise nicht gestattet. Außerdem müssen die Arbeitskräfte spätes- tens bis 12.00 Uhr des Vortags der Einreise auf dem Portal https://saisonarbeit2020.bauernverband.de/ eingetragen werden.
Von dort werden die Daten an die Bundespolizei weitergeleitet, um die Einreise entsprechend zu er- möglichen. Auf dieser Seite finden Sie auch alle weiteren wichtigen Informationen zur Unterbringung, Einreise, Abholung und auch zur Organisation der Anreise mit dem Flugzeug.
Bei der Einreise der Saison-Arbeitskräfte erfolgt ein Gesundheitscheck durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren, das durch die Arbeitgeber oder von ihnen beauftragte Stellen zu organisieren ist. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und dem örtlichen Gesundheitsamt zuzuleiten.

Bedenken Sie bei der Unterbringung, dass Neuanreisende 14 Tage strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten müssen. Es handelt sich um eine faktische Quarantäne mit Arbeitsmöglichkeit.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.