Aktueller Hinweis ASP

2018 wurden deutlich mehr Wildschweine geschossen - Foto: pixabay
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Die ASP rückt näher!

Liebe Mitglieder,

nach Mitteilung der Task-Force Niedersachsen (LAVES) ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen nur noch 36 km von der deutschen Grenze entfernt. Es wird mit einem Vordringen der Seuche bis Ende 2019 nach Deutschland gerechnet!

Alle schweinehaltenden Betriebe, Händler und Transporteure müssen sich unbedingt an die hohen Biosicherheitsmaßnahmen halten! Jeglicher Kontakt von Hausschweinbeständen mit Wildschweinbeständen muss vermieden werden. Insbesondere muss der Kontakt zur Jagd vermieden werden.

Im ASP-Fall bei Wildschweinen kann die zuständige Veterinärbehörde insbesondere in der sogenannten Kernzone (aber auch in anderen Restriktionszonen) Beschränkungen und Verbote der Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden, aussprechen. Das Nutzungsverbot kann für einen Zeitraum von 6 Monaten und für einen Radius von bis zu 15 km um den Fundort herum gelten.

Falls Sie Flächen in der Kernzone oder im gefährdetem Gebiet haben, kann also ein absolutes Betretungsverbot gelten. Sie dürfen nicht ernten, düngen, beregnen, bestellen, je nachdem zu welcher Jahreszeit die Seuche auftritt.

Die Nutzungsverbote ziehen Entschädigungs-/ Ausgleichsansprüche nach sich. Die Zuständigkeit liegt bei den Kommunen/ jeweiligen Gefahrenabwehrbehörden, eine finanzielle Beteiligung des Landes ist vorgesehen. Bis die Entschädigung gezahlt wird (mal ganz davon abzusehen, wie viel überhaupt gezahlt wird) kann es einige Zeit dauern, siehe Dürrehilfe.

Ackerbauen können Ihre Ernte momentan noch gegen einen möglichen ASP-Ausbruch versichern lassen. Eine mögliche staatliche Entschädigungszahlung ist dann von der Versicherungssumme abzuziehen. Da niemand sagen kann wann und wo die ASP auftreten wird, sollten Sie zeitnah über eine solche Versicherung nachdenken. Am besten wenden Sie sich direkt an Ihren betrieblichen Versicherungsvertreter.

Natürlich hoffen wir, dass die ASP in Deutschland nicht auftritt, aber Sie sollten für den Fall der Fälle gewappnet sein.

Ihr BVNON