Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme

Ein Entwurf voller Mängel - Foto: Landvolk
Foto: Landvolk

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück hat eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern erlassen.  Die Verfügung ist ab sofort wirksam und gilt für die Wasserentnahme zur Bewässerung und Beregnung aus den Fließgewässern 2. und 3. Ordnung im Kreisgebiet mittels Pumpvorrichtungen, für den Zeitraum vom 01.09 bis 30.09.2020. Auch Wasserentnahmen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis sind von dieser Verfügung betroffen. Die vollständige Verfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/bekanntmachungen abrufbar.