Altenteil und Sonderausgabenabzug

In einem aktuellen Urteil vom 27.06.2019 hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass bei einer fehlenden zeitnahen Umsetzung der vereinbarten Erhöhung des Baraltenteils der Sonderausgabenabzug entfällt.
In jenem konkreten Fall war ein Altenteil von zunächst 200€ vereinbart, das mit dem 65 Geburtstag des Vaters um 100€ erhöht werden sollte. Die Anpassung unterblieb zunächst und 18 Monate später wurde dann die Überweisung auf 350€ angehoben. Die fristgerechte Anpassung wurde schlicht vergessen. Eine schriftliche Vereinbarung zu dieser Abweichung vom ursprünglichen Vertrag wurde nicht geschlossen.
Der Sonderausgabenabzug wurde im Rahmen einer Außenprüfung gestrichen, das Finanzgericht entschied nun zu Gunsten der Finanzverwaltung. Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt.
Die Entscheidung steht nicht für sich allein, sondern spiegelt die langjährige Rechtsprechung wieder. Altenteils Vereinbarungen sind Wort für Wort umzusetzen. Hier sollten alle Beteiligten ganz genau aufpassen. Entsprechen die Regelungen zum Altenteil nicht mehr dem Willen der Beteiligten oder ist das Altenteil wie vereinbart derzeit nicht zu leisten, ist es von entscheidender Bedeutung zuerst eine schriftliche Vereinbarung zu treffen und erst dann von der alten Regelung abzuweichen.