ANDI 2020

Antragstellung per Webanwendung startet Mitte März

Für die Antragstellung 2020 steht Ihnen ab dem 17. März 2020 das Programm ANDI in gewohnter Weise als Webanwendung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Webbrowser „Internet Explorer“ und „Microsoft Edge“ nicht unterstützt werden. Nutzen Sie daher die Webbrowser „Google Chrome“ oder „Mozilla Firefox“. Im jeweiligen Browser muss „JavaScript“ aktiviert sein. Für andere Webbrowser (z.B. Opera, Apple Safari, etc.) kann hinsichtlich der vollständigen Nutzbarkeit der Anwendung keine Gewährleistung übernommen werden. Die Anwendung funktioniert mit den Betriebssystemen Microsoft Windows, MacOS und Linux. Für Ausdrucke muss ein Programm zum Anzeigen von PDF-Dokumenten/Reader (z.B. „Adobe Acrobat Reader“, „Foxit Reader“) zur Verfügung stehen.

Folgende wichtige Neuerungen und Erweiterungen gegenüber der Vorjahresversion sind u. a. in die Anwendung integriert worden:

Für die Agrarumweltmaßnahmen (AUM) können Sie erstmalig in ANDI 2020 den Hauptantrag für die angebotenen Maßnahmen (Erst-, Neu-, Folge- oder Umwandlungsantrag) vollständig digital erfassen. Allerdings sind ggf. zugehörige Antragsanlagen für einzelne Maßnahmen in Papierform bei der zuständigen Behörde bis spätestens 15. Mai 2020 einzureichen.

Die Erweiterung der Werkzeugpalette in der Geometriebearbeitung umfasst die Funktionen:

  • Geometrie aus dem Vorjahr übernehmen
  • optionale Auswahl einer Maßanzeige im Zeichenmodus
  • Verbesserungen beim Streifenwerkzeug

Modifikationsanträge können ab Juli 2020 vollständig digital gestellt werden.

Folgende fachliche Änderungen/Neuerungen haben für das Antragsverfahren 2020 besondere Relevanz:

  • Bejagungsschneisen und Biodiversitätsstreifen gehören in Gänze zum beantragten Schlag. Sie können streifenförmig innerhalb oder am Rand von Ackerkulturen angelegt werden. Das Anlegen von flächenförmigen Teilstücken ist nur innerhalb eines Schlages, d. h. nicht am Rand, möglich. Eine Anlage von Bejagungsschneisen und Biodiversitätsstreifen auf Brache- oder Dauergrünlandflächen, ökologischen Vorrangflächen sowie bei Agrarumweltmaßnahmen mit Ausnahme des Ökolandbaus ist nicht gestattet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
  • Antragsteller, die neue Zahlungsansprüche als Neueinsteiger oder Junglandwirt beantragen, müssen ihr Erstniederlassungsdatum mit dem Pflichtversicherungsnachweis der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nachweisen.
  • Bei der Umwandlung eines (Teil-)Schlages Dauergrünland oder bei mehreren nicht zusammenhängenden (Teil-)Schlägen Dauergrünland, die insgesamt nicht mehr als 500 m² pro Betrieb umfasst, ist die Meldung von Grünlandfehlern (Anlage 8) nicht erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass die in ANDI 2020 eingerichtete Plausibilisierung nur hinsichtlich eines (Teil-)Schlag erfolgt und keine gesamtbetriebliche Prüfung ersetzt.
  • Die Gebietskulisse der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete (rote Gebiete) in Niedersachsen bzw. Bremen wird Ihnen in ANDI 2020 mithilfe eines Layers in der Geometriebearbeitung eingeblendet.
  • Die Verlagerung von Erfassungsfeldern von Zusatzangaben für kulturabhängige Angaben (Hanf, Mischkulturen) ist vom Sammelantrag bzw. Datenbegleitschein in die Oberfläche der Flächenbearbeitung vollzogen worden. Die Erfassung der Angaben erfolgt vollständig in der Flächenbearbeitung, so dass die Abfragen im Sammelantrag somit nur noch Informationscharakter haben. Um die Übersichtlichkeit der Themenbereiche für die einzelnen Erfassungsmöglichkeiten zu gewährleisten ist die Aufteilung auf drei Karteireiter erfolgt.

Achtung: Im Antragsjahr 2020 wird es kein gesondertes VAG-Anschreiben über die einzelnen Überlappungsflächen geben. Dementsprechend sind Sie gehalten Ihre gemeldeten Antragsparzellen kontinuierlich bis zum 19. Juni 2020 auf Überlappungen zu überprüfen. Am 15. Mai 2020 vorhandene Überlappungen sowie neue Überlappungen, die während der VAG-Phase entstehen, werden in einem eigenen Layer in der Geometriebearbeitung farbig (rot) ausgewiesen.

Quelle: Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA)