Anhörung zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“

Ostfriesland war stark vertreten in der Anhörung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz der Landesregierung am 10. Mai. Darin ging es um die Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG), berichtet der Landwirtschaftliche Hauptverein für Ostfriesland e. V. (LHV). Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, einer Beanstandung der UNESCO abzuhelfen, nach der die Kriterien für eine Anerkennung der bisherigen Flächen des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ als Bestandteil der UNESCO-Welterbestätte „Wattenmeer“ auch als UNESCO-Biosphärenreservat „Niedersächsisches Wattenmeer“ aktuell nicht erfüllt sind.

Hintergrund ist der Mangel an ausreichenden Flächen, die den Anforderungen der UNESCO für eine so genannte „Entwicklungszone“ eines Biosphärenreservats entsprechen. Daher sollen die Grenzen des Nationalparks Wattenmeer landseitig erweitert werden, um eine größere „Entwicklungszone“ gemäß den Maßgaben der UNESCO zu erreichen.

Ostfriesland ist von den Plänen der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer besonders stark betroffen. Aus Sicht der Landwirtschaft ist diese zusätzliche Kulisse nicht notwendig, zumal ein Großteil der vorgesehenen Flächen bereits anderweitig geschützt ist. „Wir merken, dass sich viele durch ein Biosphärenreservat eine Ökologisierung der Landwirtschaft versprechen. Durch viele neue Verordnungen wurde das bereits auf den Weg gebracht. Die Ausweisung der Entwicklungszone beziehungsweise die Erweiterung des Biosphärenreservates ist dafür nicht mehr notwendig.“ berichtet Carl Noosten. Er vertrat zusammen mit Hilke Looden (Fischerei) die Position der Landwirtschaftskammer bei der Anhörung.

„Abgesehen davon, dass bereits ausreichend Flächen für die Anerkennung der UNESCO gesichert sind, werden die Sorgen der Landwirtinnen und Landwirte bezüglich dieser Erweiterung leider bagatellisiert.“ stellt Manfred Tannen fest, der als Vizepräsident des Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e. V. die Landwirtschaft repräsentierte. „Auch die vorgeschlagene Änderung des NWattNPG trägt ihnen nicht in dem Maße Rechnung, wie es notwendig wäre.“ so Tannen. Er brachte einen Änderungsvorschlag für das Gesetz ein, welcher die Landwirtschaft vor weiteren Zugriffen schützen soll und Planungssicherheit für die weitere Entwicklung der Höfe bietet. „Diese Änderung ist für uns als Landwirte vor Ort wichtig, um die Sorge vor dem Biosphärenreservat und einer Vereinnahmung der Flächen – der landwirtschaftlichen Existenzgrundlage – durch Dritte zu verringern und damit das Potential zur Mitarbeit und zur Entwicklung neuer Projekte nutzen zu können.“