
20.02.2020
Wie bekannt sollen die Auflagen der Düngeverordnung 2017 mit einer Novellierung eben dieser verschärft werden. Im Rahmen des formellen Verfahrens läuft dazu seit dem 02.02.2020 die Öffentlichkeitsbeteiligung. Damit hat jeder betroffene Landwirt die Möglichkeit, zu seiner betrieblichen Betroffenheit Stellung zu nehmen. Stellen Sie bitte mit eigenen Beschreibungen Ihre Einschränkungen und Mehraufwendungen durch die zusätzlichen Auflagen und Verbote dar. Als Frist für Stellungnahmen z. B. durch einzelne betroffene Landwirte wurde vom BMEL der kürzeste zulässige Zeitraum gewählt. Fristende ist am 2. April 2020 um 24:00 Uhr.
Wir bitten Sie dringend, Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und per Anschreiben/Fax/Mail an eine der im anliegenden Rundschreiben angegebenen Adressen zu richten: Klicken sie hier