Aufruf an alle Landwirte im Landkreis Osterholz insbesonders in den sog. „Roten Gebieten“

Im formellen Verfahren der Verschärfung der Auflagen durch die Novellierung der DüngeVO 2017 ist seit dem 2.2.2020 die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Umweltverträglichkeitsprüfung der durch das Nationale Aktionsprogramm vorgesehenen erheblichen Einschränkungen eingeleitet.

Damit hat jeder betroffene Landwirt die Möglichkeit, zu seiner betrieblichen Betroffenheit Stellung zu nehmen. Stellen Sie bitte mit eigenen Beschreibungen Ihre Einschränkungen und Mehraufwendungen durch die zusätzlichen Auflagen und Verbote dar.

Als Frist für Stellungnahmen z. B. durch einzelne betroffene Landwirte wurde vom BMEL der kürzeste zulässige Zeitraum gewählt. Fristende ist am 2. April 2020 um 24:00 Uhr.
Zur Stellungnahme steht der im Dezember in die so genannte Verbandsanhörung gegebene Referentenentwurf des BMEL, also noch kein innerhalb der Bundesregierung abgestimmter und vom Kabinett verabschiedeter Entwurf. Neben diesem Entwurf ist auch ein so genannter Umweltbericht mitveröffentlicht. Ein Kabinettsentwurf soll dem Vernehmen nach am 19. Februar 2020 verabschiedet und dann dem Bundesrat zugeleitet werden. Ab diesem Zeitpunkt gibt die Bundesregierung die Verantwortung de facto an den Bundesrat ab. Dieser soll bereits am 3. April 2020 über den Entwurf abstimmen.

Wir bitten Sie dringend, Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und per Anschreiben/Fax/Mail an eine der untenstehenden Adressen zu richten!

Hier die wesentliche Inhalte des Änderungsentwurfes (Auszug)

Aus dem BMEL unter der Verlinkung www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html erfahren Sie folgende Informationen und Adressen zur Abgabe Ihrer Einwendungen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der DüV, durch die das nationale Aktionsprogramm geändert werden soll, und zum hierzu erstellten Umweltbericht führt das BMEL eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 42 UVPG durch.
Der Entwurf der Verordnung zur Änderung der DüV und der Umweltbericht werden hiermit veröffentlicht.
• Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung
• Umweltbericht
Zeitgleich werden der Entwurf der Verordnung zur Änderung der DüV und der Umweltbericht bis einschließlich 2. März 2020 an den folgenden Orten öffentlich ausgelegt:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Haus 14, 8. Etage, Raum 14.08.022
Rochusstraße 1
53123 Bonn Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Haus 1, EG, Presseraum 1.E.340
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Die Unterlagen können im oben genannten Auslegungszeitraum während der Dienstzeiten (zwischen 9.00 und 15.00 Uhr) eingesehen werden. Für die Einsichtnahme in die Unterlagen ist aus organisatorischen Gründen eine vorherige Anmeldung (mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Termin) erforderlich. Die Anmeldung kann über folgende Kontaktwege erfolgen:
Telefonisch: 0228/995294238 oder 0228/995293884
Per E-Mail: 711@bmel.bund.de

Die betroffene Öffentlichkeit kann sich zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der DüV, durch die das nationale Aktionsprogramm geändert werden soll, und zum hierzu erstellten Umweltbericht äußern. Betroffene Öffentlichkeit ist jede Person, deren Belange durch den Entwurf berührt werden; hierzu gehören auch Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch den Entwurf berührt wird, darunter auch Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes (vgl. § 42 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 9 UVPG). Wenn Sie sich als Teil der betroffenen Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung äußern wollen, können Sie dies gegenüber dem BMEL tun.
Per Post können Sie Ihre Äußerung an folgende Adresse senden:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Referat 711
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Stichwort „Umweltbericht“
Per E-Mail können Sie Ihre Äußerung mit dem genannten Stichwort an das BMEL auch unter folgender Adresse schicken:
Umweltbericht@bmel.bund.de
Als Telefax können Sie die Äußerung mit dem genannten Stichwort an das BMEL zudem an folgende Telefaxnummer senden:
0228 99 529 4262
Die Möglichkeit zur Äußerung der betroffenen Öffentlichkeit endet mit Ablauf des 2. April 2020.