
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wurde im letzten Jahr damit beauftragt, einen neuen Entwurf für die weitere Verschärfung der Düngeverordnung im Rahmen der Bundesgesetzgebung zu erarbeiten.
Der Entwurf sollte in diesem Monat noch einmal im Bundeskabinett erörtert werden. Da dort aber Uneinigkeit bezüglich der Verordnung besteht, wurde der Verordnungsentwurf sofort zu der Beratung an den Bundesrat weitergegeben. Nach Abschluss der dortigen Erörterungen sowie der derzeit noch laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung und der damit verbundenen Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Verordnung am 03. April beschlossen werden.
Wir rufen daher jeden unserer aktiven und inaktiven Landwirte auf, seine Meinung über die Düngeverordnung dem Ministerium noch vor dieser Beschlussfassung mitzuteilen.
Die Möglichkeit der Stellungnahme in der laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung ist noch bis zum 02.04.2020 vorhanden.
Stellen Sie
mit eigenen Beschreibungen Ihre Einschränkungen und Mehraufwendungen durch die
zusätzlichen Auflagen und Verbote dar und senden Sie diese an
das Bundeslandwirtschaftsministerium, an folgende Adresse:
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Referat 711
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Stichwort „Umweltbericht“
Per E-Mail können Sie Ihre Äußerung mit dem Stichwort „Umweltbericht“ an das BMEL auch unter folgender Adresse schicken: Umweltbericht@bmel.bund.de
Als Telefax können Sie die Äußerung mit dem genannten Stichwort an das BMEL zudem an folgende Telefaxnummer senden: 228 99 529 4262
Weitere Infos und die wesentlichen Änderungen des Entwurfes finden Sie auf unserer Homepage: www.osnabrueck-landvolk.de/neuigkeiten.html