Liebe Mitglieder,
der frühste Mähtermin für die Agrarumweltmaßnahme GL11 ist veröffentlicht.
Für Grünlandflächen, die in der Maßnahme GL11 „Umweltgerechte Bewirtschaftung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung auf Dauergrünland“ des AUM-Programms gefördert werden, ist der früheste Mähtermin dieses Jahr auf den 29. Mai festgesetzt.
Der früheste Mähtermin wird seit 2008 phänologisch bestimmt, das heißt, er wird von der Vegetationsentwicklung einer bestimmten Pflanzenkennart abgeleitet (Blütezeitpunkt des Wiesenfuchsschwanzes). Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ermittelt hierzu jährlich den mittleren Blühzeitpunkt des Wiesenfuchsschwanzes in Niedersachsen.
Auf dieser Basis wird vom Landwirtschaftsministerium der früheste Mähtermin für Grünlandflächen in der Maßnahme GL11 festgelegt. Aufgrund des Witterungsverlaufs kann die Blüte vom Wiesenfuchsschwanz und damit der früheste Mähtermin von Jahr zu Jahr variieren.
Der früheste Mähtermin für die Grünlandflächen in der Fördermaßnahme GL11 wird für 2021 auf den 29.05.2021 festgesetzt.
Eine Beweidung der in GL11 geförderten Flächen ist zeitlich nicht eingeschränkt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr BVNON