Beregnung 2018

Beregnung

Cross Compliance Verstöße

Liebe Mitglieder,

einige von Ihnen haben aufgrund der Überschreitung der wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis in 2018 vom Landkreis Lüneburg die Benachrichtigung bekommen, dass dies als Cross Compliance Verstoß gewertet wird. Des Weiteren wurden einigen Betrieben Anhörungsbögen zu Bußgeldverfahren zugestellt.

Wir konnten bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Lüneburg für das Jahr 2018 erreichen, dass die Cross Compliance Meldung zurückgenommen wird. Diese Rücknahme resultiert daraus, dass rechtlich nicht abschließend geklärt ist, wie man mit Cross Compliance im Bereich Beregnung umgeht. Diesbezüglich werden wir uns mit dem Umweltministerium zur weiteren Abklärung ins Benehmen setzen.

Wir haben von vornherein in der Diskussion immer wieder betont, dass es nicht darum geht, Bußgelder generell abzulehnen. Wo gegen Genehmigungen verstoßen wird, muss es auch eine entsprechende Sanktion geben. Anderenfalls würden alle die, die sich an ihre Genehmigungen gehalten haben, benachteiligt werden.

Uns ist bekannt, dass einzelne Erlaubnisinhaber Widersprüche und Anträge vor dem Jahr 2019 eingereicht haben. Wir haben uns mit der Unteren Wasserbehörde darauf verständigt, dass diese Sachverhalte in den Anhörungsbögen zum Bußgeldverfahren von Ihnen vorgebracht werden können.

Die Lösungsmöglichkeiten, die wir Ihnen im Infofax vom 03. Mai 2019 aufgezeigt haben, wirken sich nicht auf die Bußgeldhöhe aus, sondern sorgen für eine Mengenerhöhung in 2019 und ggf. für die Folgejahre.

Für die bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnisse hat der Dachverband Feldberegnung Uelzen am 21. August für alle Mitglieder die nochmalige Verlängerung der Wasserrechte bis zum 31.12.2021 beantragt.

Ihr BVNON