Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte – Förderprogramm gestartet

Länder: Mehr Druk beim Tierschutz -

Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration auch von unter acht Tage alten Ferkeln in Deutschland verboten. Deshalb werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) durch Zuwendungen finanziell unterstützt. Die Anschaffung solcher Geräte, die von mehreren Herstellern an-geboten werden sollen, wird mit bis zu 60 Prozent der Gerätekosten, bzw. maximal mit bis zu 5.000 Euro je Unternehmen gefördert.
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion im Sinne von Anhang I der AgrarGVO, die im Bereich der Ferkelerzeugung tätig sind (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.


Gemäß den zugrundeliegenden beihilferechtlichen ist die wesentliche Voraussetzung der Gewährung einer Förderung, dass das Narkosegerät erst nach Bewilligung des Förderantrags angeschafft wird. Für bereits vorhandene oder vor Antragstellung bzw. dessen Bewilligung gekaufte Narkosegeräte wird keine Förderung gewährt. Förderfähig sind nur solche Narkosegeräte, die von einer nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Stelle in Bezug auf Aspekte des Tierschutzes, der Anwendersicherheit und des Umweltschutzes zertifiziert sind.


Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Anträge werden nach Eingangsdatum geprüft und bewilligt, bis die verfügbaren Haushaltsmittel erschöpft sind, Die Teilnahme am Förderprogramm muss bis zum 01.07.2020 beantragt werden. Die zweite Antragsstufe mit der Einreichung des Kaufbelegs muss bis zum 01.09.2020 erfolgen.


Um eine Förderung zu erhalten, ist zuerst ein Antrag auf Teilnahme an der Fördermaßnahme bei der BLE zu stellen. Nachdem der Antrag auf Teilnahme an die BLE übermittelt wurde, er-halten Sie von der BLE einen Bescheid. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbeschei-des(Bestätigung der Teilnahme an der Fördermaßnahme)dürfen Sie das Narkosegerät anschaffen. Nachdem Sie das Gerät gekauft und bezahlt haben, können Sie einen Antrag auf Auszahlung der Förderung stellen. Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der Gerätekosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,00 Euro. Betriebe, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhalten die Förderung auf den Nettobetrag der Gerätekosten. Über die Fördersumme erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Die geförderten Narkosegeräte müssen in Ihrem Betrieb inventarisiert werden und während des Zweckbindungszeitraums von fünf Jahren in Ihrem Betrieb für die Ferkelkastration eingesetzt werden. Die BLE wird Stichprobenkontrollen während des Zweckbindungszeitraumes durchführen
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie unter: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Ferkelnarkose/Bundesprogramm_Ferkelnarkose_node.html