BVNON zur Entscheidung des Bundesrates über die Novelle der Düngeverordnung

Schnelle Einarbeitung von Gülle

Den heutigen, vorgezogenen Beschluss des Bundesrates über die Novelle der Düngeverordnung sieht der Bauernverband Nordostniedersachsen e.V. (BVNON) in weiten Teilen kritisch.

 Die Entscheidung der Länderkammer die Ausweisung der so genannten „Roten Gebiete“ und der darin geltenden Maßnahmen erst ab dem 1. Januar 2021 umzusetzen, verschaffe den Ländern in einigen Punkten wertvolle Zeit die genutzt werden müsse, so der BVNON.

Es sei gut, dass nun die Chance bestehe, eine wie von Niedersachsen geforderte Binnendifferenzierung einzuarbeiten. Auch die vom BVNON schon seit langem geforderte stärkere Ausrichtung am Verursacherprinzip könne nun erreicht werden. Dies sei zu begrüßen, die verlängerte Frist dafür aber auch unbedingt zu nutzen, so der BVNON. Kritisch hingegen sei jedoch nach wie vor, dass die Fehler im Bereich der Messstellen bleiben. Das deutsche EU-Nitratmessnetz berücksichtigt im Gegensatz zu anderen Staaten ausschließlich oberflächennah verfilterte Grundwassermessstellen in primär landwirtschaftlich genutzten Gebiete. Dies führe zu deutlich höheren berichteten Nitratkonzentrationen und stehe nicht im Einklang mit der EG-Nitratrichtlinie von 1991, nach der die gesamten Grundwasservorkommen einschließlich der wasserwirtschaftlich genutzten tieferen Stockwerke repräsentativ überwacht werden sollen. Dies ist nur ein Kritikpunkt es gibt deutliche Hinweise auf weitere Fehler bei der Bewertung. „Diese grundlegenden Fehler müssen endlich behoben werden. Es kann nicht sein, dass ungeeignete Messstellen herangezogen werden und somit zu falschen Aussagen oder Schlussfolgerungen führen“, fordert BVNON-Vorsitzender Thorsten Riggert in deutlichen Worten.


Niedersachsen ist mit der elektronischen Nährstofferfassung über das Programm „ENNI“, das einzige Bundesland mit Detailkenntnis darüber, wie viele Nährstoffe wo genau eingesetzt werden. In der Ermittlung der Nährstofferfassung gehe Niedersachsen den richtigen Weg, so BVNON-Vorsitzender Riggert. „Eine Länderöffnungsklausel mit dem gemeinsamen Ziel, Nährstoffüberschüsse mit guten Maßnahmen auf das fachlich mögliche Minimum zu reduzieren, ist sinnvoll und im Sinne des Grundwasserschutzes“, ist sich Riggert sicher.

Zudem bleibe ein weiteres Grundproblem. Die in der neuen Düngeverordnung vom Bund vorgegebene pauschale Verpflichtung, in den Roten Gebieten die Stickstoffdüngung auf 80 Prozent des Pflanzenbedarfs zu reduzieren und zu Zwischenfrüchten keinerlei Stickstoffdüngung mehr zuzulassen, stoßen auf absolutes Unverständnis. Dafür gebe es weder eine pflanzenbauliche noch wasserwirtschaftlich belastbare Begründung, argumentiert der BVNON.


„Und dies alles nur, weil Bundesministerin Julia Klöckner, nicht Willens war, diesen unsäglichen Vorschlag zurückzunehmen“, stellt BVNON-Vorsitzender Riggert klar. Dies führe nach seiner Auffassung unter anderem dazu, dass die Bundesländer komplizierte Ausweisungen und Einzelreglungen machen müssen um nicht Betriebe in den Ruin zu treiben: „Hätten wir bessere Vorschläge seitens des Bundes, müssten die Länder nun nicht so einen Klimmzug machen!“


„Dabei sind wir auf einem guten Weg. Der gerade veröffentlichte Nährstoffbericht hat bereits deutlich gesunkene Nährstoffüberhänge ausgewiesen. Das zeigt doch, dass die Maßnahmen der Düngeverordnung von 2017 jetzt schon wirken“, sagt BVNON-Vorsitzender Riggert weiter.
Die durch den Bund vorgegebenen Maßnahmen würden den Landwirten nicht helfen, das Gegenteil sei der Fall. Thorsten Riggert: „Diese Regelungen sorgen nicht für eine Verbesserung der Grundwasserqualität, sondern führen zu einer Verknappung regionaler, heimischer Lebensmitteln!“