Landvolkgeschäftsstellen
Auch wir beschäftigen uns mit dem Corona Virus und den notwendigen Maßnahmen. Wir nehmen die deutlichen Empfehlungen der verantwortlichen Behörden sehr ernst und werden ab sofort Folgendes umsetzen: Die persönliche Sicherheit und Gesundheit geht vor, auch die der nahen Angehörigen (Eltern, ggf. kranke oder vorbelastete Personen in der Familie). Das gilt für uns alle, unsere Mitarbeiter, Mitglieder, Mandanten usw.
Unsere Mitarbeiter sind angewiesen:
- Kontakte untereinander, mit Mandanten und Mitgliedern so weit wie möglich einzuschränken, wenn nötig, dann ohne Nähe oder direkten Kontakt, kein Händeschütteln! Wir sind somit (mit kleinen Einschränkungen) erreichbar. Am besten erreichen Sie uns telefonisch oder per Mail / Fax.
- Eventuelle Verzögerungen lassen sich leider nicht vermeiden. Dies bitten wir zu entschuldigen.
- Vermeiden Sie, wenn möglich, direkte Kontakte bei uns im Büro. Vieles lässt sich auch per Fax, Mail und einem Telefonat klären!
Die Lage entwickelt sich sehr dynamisch, wir wissen nicht, ob weitere Maßnahmen notwendig sein werden.
Häusliche Quarantäne bei Landwirten
Auch unseren Landwirten droht bei einem festgestellten Corona Fall die häusliche Quarantäne. Diese wird voraussichtlich vom Gesundheitsamt angeordnet und auch überwacht. Im Kern bedeutet das, dass man
- Wohnung, Haus oder Hof nicht verlassen darf und
- besondere Hygienemaßnahmen einhalten muss.
Besonders problematisch ist das, wenn Tiere versorgt werden oder Feldarbeiten verrichtet werden müssen. Somit raten wir allen Landwirten dringend
- Sozialkontakte einzuschränken,
- insbesondere die Handhygiene ernst zu nehmen und
- den möglichen Ausfall von Personal im Betrieb durch Quarantäne zu planen; Aushilfskräfte, Betriebshelfer, Nachbarn etc. anzusprechen
Möglicherweise muss über Ausnahmegenehmigungen mit dem Gesundheitsamt gesprochen werden. Dazu ist es sicher hilfreich, wenn Überlegungen für die Beschaffung von Ersatzarbeitskräften dargelegt werden können.
Und: Warum ist der Bauer eigentlich als Nahrungsmittelproduzent nicht systemrelevant?
- Informationen des RKI u.a. zur Anordnung der häuslichen Quarantäne finden Sie unter www.rki.de und https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- Weitere Infos gibt es beim Landkreis- www.lk-row.de.
Corona-Virus: Das sollten Tierhalter wissen
Wie ist die Versorgung der Nutztiere geregelt? Darauf antwortet der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel, dass es grundsätzlich dem Tierhalter obliege, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung der artgemäßen Unterbringung, Überwachung, Fütterung und Pflege auch in Ausnahmesituationen zu treffen.
Über die Umsetzung und Vorgehensweise bei eventuellen Ausgangssperren und Abriegelungen von Ortschaften entscheide im Einzelfall die örtlich zuständige Behörde unter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes.
Können sich Nutztiere infizieren?
Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass sich Nutztiere am Corona-Virus SARS-CoV-2 anstecken oder es Übertragen und Weiterverbreiten können, sagt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI).
Aktuell überprüft das (FLI) die Empfänglichkeit von Tieren gegenüber SARS-CoV-2. Ende April soll es erste Ergebnisse geben. Erst dann könne man die mögliche Gefährdung für Mensch und Tier abschätzen.
Grundsätzlich gilt es, beim täglichen Umgang mit den Tieren die grundlegenden Prinzipien der Hygiene zu beachten und sich beispielsweise nach Tierkontakt gründlich die Hände zu waschen.
Ist die Vermarktung von Schweinen durch Corona gefährdet?
Untersuchungen von Schlachttieren seien nicht sinnvoll, solange es keine wissenschaftlichen Hinweise darauf gibt, dass sich Schweine mit dem Coronavirus infizieren können oder zur Verbreitung des Virus beitragen. Schweinehalter müssen sich demnach vorerst nicht sorgen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) schätzt darüber hinaus eine Übertragung über Lebensmittel als unwahrscheinlich ein.
Wie sieht es mit der Milchabholung aus?
Fragen zur Milchabholung werden voraussichtlich über die Gesundheitsämter zu klären sein.
Was ist mit meinem Hofladen?
Für Hofläden und den Lebensmitteleinzelhandel gilt, dass die Hygienemaßnahmen, die gegen saisonale Grippe empfohlen werden, konsequent angewendet werden sollen. Wo es möglich ist, sollte zum Beispiel der Abstand zum Kunden von mindestens einem Meter eingehalten werden.
Außerdem sollte jeder eins berücksichtigen: Wer krank ist, soll sich nicht heldenhaft an den Arbeitsplatz schleppen, sondern zu Hause bleiben und sich auskurieren. Und zwar solange, bis die Gesundheit wieder voll hergestellt ist und keine Möglichkeit mehr besteht, andere anzustecken.
Was passiert, wenn ich als Landwirt erkranke?
Ist eine Person erkrankt, wird sie für 14 Tage unter häusliche Quarantäne gestellt. Das Gleiche gilt für enge Kontaktpersonen. In der Regel ist also nicht nur der Betriebsleiter, sondern auch die Familie von einer Quarantäne betroffen.
Betroffene sollten sich so schnell wie möglich mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, das im Einzelfall über die Umsetzung der Quarantäne und den Umgang mit Mitarbeitern oder Betriebshelfern entscheidet. Unmittelbarer Kontakt und Arbeiten im Umgang mit anderen Menschen, sollten aber in jedem Fall vermieden werden, um andere Personen nicht anzustecken.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld auf den Ernstfall vorzubereiten, um eine Versorgung der Tiere bei einem Ausfall des Betriebsleiters gewährleisten zu können.
SVLFG gibt Tipps zu Schutzmaßnahmen
Coronaviren können beim Menschen verschiedene Krankheiten auslösen – von der einfachen Erkältung bis zur schweren Atemwegsinfektion oder Lungenentzündung. Nach einer Infektion mit dem Virus kann es einige Tage bis Wochen dauern, bis Krankheitszeichen beim Menschen auftreten. Patienten mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet. Einen Impfstoff gegen das Virus gibt es zwar noch nicht, jedoch steigt mit jedem Tag, mit jeder Woche die Wahrscheinlichkeit, dass ein Therapeutikum zur Verfügung steht.
Wie schütze ich mich?
Das Virus wird, ähnlich den Grippeviren, von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen über die Luft oder über kontaminierte Hände auf die Schleimhäute (Mund, Nase, Auge) übertragen. Demzufolge sollten grundsätzlich die Hygienemaßnahmen eingehalten werden, die auch bei der Influenza, also der echten Grippe, empfohlen werden. Dies sind insbesondere:
- möglichst oft und gründlich die Hände mit Wasser und Seife waschen
- engen Kontakt mit Personen, die husten, niesen oder Fieber haben, meiden
- in ein Taschentuch oder den gebeugten Ellenbogen niesen
- Kontakt der Hände mit Mund, Nase und Augen vermeiden
- Großveranstaltungen und öffentliche Verkehrsmittel meiden
- 1 bis 2 Meter Abstand zu Erkrankten halten
- auf Händeschütteln verzichten
- bei Fieber, Husten und Atembeschwerden zunächst telefonisch Kontakt zum Arzt aufnehmen, bevor dieser persönlich aufgesucht wird
Informationen und Schutzmaßnahmen gibt auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter folgendem Link heraus: www.infektions-schutz.de
Das RKI empfiehlt Menschen, die an akuten Atemwegserkrankungen leiden, zurzeit generell lieber zuhause zu bleiben. Menschen über 60 oder mit chronischen Erkrankungen wird geraten, sich gegen Grippe und/oder Pneumokokken impfen zu lassen. Näheres hierzu unter: www.rki.de
Was tue ich bei einem Infektionsverdacht?
Bei Verdacht einer Infektion mit dem Virus ist ein Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch zu kontaktieren. Die Krankenkassen übernehmen bei einem Verdacht die Kosten für einen Test auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus. Bei akuten Beschwerden kann außerhalb der Praxiszeiten die Rufnummer 116 117 angerufen werden.
Weitere Informationen zum Thema gibt die SVLFG auch unter: www.svlfg.de/corona-info