Corona-Virus

Landvolkgeschäftsstellen

Auch wir beschäftigen uns mit dem Corona Virus und den notwen­digen Maßnahmen. Wir nehmen die deutlichen Empfehlungen der verantwortlichen Behörden sehr ernst und werden ab sofort Folgendes umsetzen: Die persönliche Sicherheit und Gesundheit geht vor, auch die der nahen Angehörigen (Eltern, ggf. kranke oder vorbelastete Personen in der Familie). Das gilt für uns alle, unsere Mitarbeiter, Mitglieder, Mandanten usw.

Unsere Mitarbeiter sind angewiesen:

  • Kontakte untereinander, mit Mandanten und Mitgliedern so weit wie möglich einzu­schränken, wenn nötig, dann ohne Nähe o­der direkten Kontakt, kein Händeschütteln! Wir sind somit (mit kleinen Einschränkun­gen) erreichbar. Am besten erreichen Sie uns telefonisch oder per Mail / Fax.
  • Eventuelle Verzögerungen lassen sich lei­der nicht vermeiden. Dies bitten wir zu ent­schuldigen.
  • Vermeiden Sie, wenn möglich, direkte Kon­takte bei uns im Büro. Vieles lässt sich auch per Fax, Mail und einem Telefonat klären!

Die Lage entwickelt sich sehr dynamisch, wir wissen nicht, ob weitere Maßnahmen notwendig sein werden.

Häusliche Quarantäne bei Landwirten

Auch unseren Landwirten droht bei einem festge­stellten Corona Fall die häusliche Quarantäne. Diese wird voraussichtlich vom Gesundheitsamt angeordnet und auch überwacht. Im Kern bedeutet das, dass man

  • Wohnung, Haus oder Hof nicht verlassen darf und
  • besondere Hygienemaßnahmen einhalten muss.

Besonders problematisch ist das, wenn Tiere ver­sorgt werden oder Feldarbeiten verrichtet werden müssen. Somit raten wir allen Landwirten dringend

  • Sozialkontakte einzuschränken,
  • insbesondere die Handhygiene ernst zu neh­men und
  • den möglichen Ausfall von Personal im Betrieb durch Quarantäne zu planen; Aushilfskräfte, Betriebshelfer, Nachbarn etc. anzusprechen

Möglicherweise muss über Ausnahmegenehmi­gungen mit dem Gesundheitsamt gesprochen wer­den. Dazu ist es sicher hilfreich, wenn Überlegun­gen für die Beschaffung von Ersatzarbeitskräften dargelegt werden können.

Und: Warum ist der Bauer eigentlich als Nahrungs­mittelproduzent nicht systemrelevant?

Corona-Virus: Das sollten Tierhalter wissen

Wie ist die Versorgung der Nutztiere geregelt? Darauf antwortet der Parlamentarische Staatssek­retär Hans-Joachim Fuchtel, dass es grundsätzlich dem Tierhalter obliege, entsprechende Vorsichts­maßnahmen zur Sicherstellung der artgemäßen Unterbringung, Überwachung, Fütterung und Pflege auch in Ausnahmesituationen zu treffen.

Über die Umsetzung und Vorgehensweise bei eventuellen Ausgangssperren und Abriegelungen von Ortschaften entscheide im Einzelfall die örtlich zuständige Behörde unter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes.

Können sich Nutztiere infizieren?

Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass sich Nutztiere am Corona-Virus SARS-CoV-2 anste­cken oder es Übertragen und Weiterverbreiten kön­nen, sagt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI).

Aktuell überprüft das (FLI) die Empfänglichkeit von Tieren gegenüber SARS-CoV-2. Ende April soll es erste Ergebnisse geben. Erst dann könne man die mögliche Gefährdung für Mensch und Tier abschät­zen.

Grundsätzlich gilt es, beim täglichen Umgang mit den Tieren die grundlegenden Prinzipien der Hygi­ene zu beachten und sich beispielsweise nach Tier­kontakt gründlich die Hände zu waschen.

Ist die Vermarktung von Schweinen durch Corona gefährdet?

Untersuchungen von Schlachttieren seien nicht sinnvoll, solange es keine wissenschaftlichen Hin­weise darauf gibt, dass sich Schweine mit dem Coronavirus infizieren können oder zur Verbreitung des Virus beitragen. Schweinehalter müssen sich demnach vorerst nicht sorgen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) schätzt darüber hinaus eine Übertragung über Le­bensmittel als unwahrscheinlich ein.

Wie sieht es mit der Milchabholung aus?

Fragen zur Milchabholung werden voraussichtlich über die Gesundheitsämter zu klären sein.

Was ist mit meinem Hofladen?

Für Hofläden und den Lebensmitteleinzelhandel gilt, dass die Hygienemaßnahmen, die gegen sai­sonale Grippe empfohlen werden, konsequent an­gewendet werden sollen. Wo es möglich ist, sollte zum Beispiel der Abstand zum Kunden von mindes­tens einem Meter eingehalten werden.

Außerdem sollte jeder eins berücksichtigen: Wer krank ist, soll sich nicht heldenhaft an den Arbeits­platz schleppen, sondern zu Hause bleiben und sich auskurieren. Und zwar solange, bis die Ge­sundheit wieder voll hergestellt ist und keine Mög­lichkeit mehr besteht, andere anzustecken.

Was passiert, wenn ich als Landwirt erkranke?

Ist eine Person erkrankt, wird sie für 14 Tage unter häusliche Quarantäne gestellt. Das Gleiche gilt für enge Kontaktpersonen. In der Regel ist also nicht nur der Betriebsleiter, sondern auch die Familie von einer Quarantäne betroffen.

Betroffene sollten sich so schnell wie möglich mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung set­zen, das im Einzelfall über die Umsetzung der Qua­rantäne und den Umgang mit Mitarbeitern oder Be­triebshelfern entscheidet. Unmittelbarer Kontakt und Arbeiten im Umgang mit anderen Menschen, sollten aber in jedem Fall vermieden werden, um andere Personen nicht anzustecken.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld auf den Ernstfall vor­zubereiten, um eine Versorgung der Tiere bei ei­nem Ausfall des Betriebsleiters gewährleisten zu können.

SVLFG gibt Tipps zu Schutzmaßnahmen

Coronaviren können beim Menschen verschiedene Krankheiten auslösen – von der einfachen Erkäl­tung bis zur schweren Atemwegsinfektion oder Lungenentzündung. Nach einer Infektion mit dem Virus kann es einige Tage bis Wochen dauern, bis Krankheitszeichen beim Menschen auftreten. Pati­enten mit Vorerkrankungen sind besonders gefähr­det. Einen Impfstoff gegen das Virus gibt es zwar noch nicht, jedoch steigt mit jedem Tag, mit jeder Woche die Wahrscheinlichkeit, dass ein Therapeu­tikum zur Verfügung steht.

Wie schütze ich mich?

Das Virus wird, ähnlich den Grippeviren, von Mensch zu Mensch durch Tröpf­chen über die Luft oder über kontaminierte Hände auf die Schleimhäute (Mund, Nase, Auge) übertra­gen. Demzufolge sollten grundsätzlich die Hygiene­maßnahmen eingehalten werden, die auch bei der Influenza, also der echten Grippe, empfohlen wer­den. Dies sind insbesondere:

  • möglichst oft und gründlich die Hände mit Was­ser und Seife waschen
  • engen Kontakt mit Personen, die husten, nie­sen oder Fieber haben, meiden
  • in ein Taschentuch oder den gebeugten Ellen­bogen niesen
  • Kontakt der Hände mit Mund, Nase und Augen vermeiden
  • Großveranstaltungen und öffentliche Ver­kehrsmittel meiden
  • 1 bis 2 Meter Abstand zu Erkrankten halten
  • auf Händeschütteln verzichten
  • bei Fieber, Husten und Atembeschwerden zunächst telefonisch Kontakt zum Arzt aufnehmen, bevor dieser persönlich aufgesucht wird

Informationen und Schutzmaßnahmen gibt auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter folgendem Link heraus: www.infektions-schutz.de

Das RKI empfiehlt Menschen, die an akuten Atemwegserkrankungen leiden, zurzeit ge­nerell lieber zuhause zu bleiben. Menschen über 60 oder mit chronischen Erkrankungen wird geraten, sich gegen Grippe und/oder Pneumokokken impfen zu lassen. Näheres hierzu unter: www.rki.de

Was tue ich bei einem Infektionsverdacht?

Bei Ver­dacht einer Infektion mit dem Virus ist ein Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch zu kontaktieren. Die Krankenkassen übernehmen bei einem Ver­dacht die Kosten für einen Test auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus. Bei akuten Be­schwerden kann außerhalb der Praxiszeiten die Rufnummer 116 117 angerufen werden.

Weitere Informationen zum Thema gibt die SVLFG auch unter: www.svlfg.de/corona-info