Die degressive Abschreibung – aktueller Sachstand!

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens auf die betriebliche Nutzungsdauer gleich verteilt und somit auch die steuerliche Auswirkung der Anschaffung. Bei der degressiven Abschreibung bleibt der Abschreibungsprozentsatz in jedem Jahr gleich, aber bezieht sich immer auf den Restbuchwert des Vorjahres. Dadurch sinken die jährlichen Abschreibungssätze von Jahr zu Jahr.

Da die degressive Abschreibung immer oberhalb der linearen Abschreibung beginnt, hat man durch deren Nutzung immer in den ersten Jahren eine höhere Abschreibung und somit auch einen höheren steuerlichen Effekt. Bei gleichbleibenden Gewinn und bei gleichen Steuersatz und unter der Voraussetzung, dass man genügend Kapital hat, das anderweitig so wieso nicht verzinst wird, ist die Wahl des degressiven oder linearen Abschreibungssatzes über die Gesamtlaufzeit sowie über die Gesamtnutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes gleich. Aber auf praktischen Wegen ist es eben meistens anders.

Die degressive Abschreibung war so wie wir sie denn hatten, in guten Jahren ein beliebtes Instrument zur steuerlichen Optimierung. Was für uns ein schönes steuerliches Instrument ist, ist für die Politik ein beliebtes Instrument der Wirtschaftspolitik. Die höhere Abschreibung soll Investitionen auflösen. Ein gutes Beispiel für die ruhige Hand der Kanzlerin: Die degressive Abschreibung und die Kanzlerschaft von Frau Merkel beginnen mit dem 2,5 fachen der linearen Abschreibung (maximal 20 %) im Jahr 2005. Ab 2006 wurde die degressive Abschreibung dann auf das 3,5 fache (maximal 30 %) erhöht. Im Jahr 2008 wurde die degressive Abschreibung dann abgeschafft, um in 2009 mit dem 2,5 fachen des linearen Abschreibungssatzes (maximal 25 %) wieder eingeführt zu werden. Nach 2 Jahren endete die degressive Abschreibung dann wieder, um jetzt durch den Koalitionsausschuss vom 03.06.20 wiederbelebt zu werden. Das 2,5 fache der linearen Abschreibung (maximal 25 %) soll wieder eingeführt werden, allerdings nur bis Ende 2021.

Wir werden also die degressive Abschreibung für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 wieder bekommen, was mit den Jahren 19/20 und 21/22 wird, bleibt abzuwarten. Es ist wohl davon auszugehen das wir auch für die im Kalenderjahr 2020 angeschafften Wirtschaftsgüter die degressive Anschaffung nutzen können. In jedem Fall ist es daher sinnvoll notwendige Investitionen (z.B. Schlepperkauf) auf den Zeitraum 01.07. – 31.12.2020 zu verschieben, so kann in jedem Fall die degressive Abschreibung und die verminderte Umsatzsteuer (bei pauschalierenden Betrieben) in Anspruch genommen werden. Wir leben in steuerlich interessanten Zeiten.