Wie bisher muss auch in diesem Jahr wieder ein Nährstoffvergleich für das vorangegangene Jahr bis zum 31.3.2020 fertiggestellt werden (sofern als Bezugszeitraum das Kalenderjahr gewählt wurde). Außerdem muss jeder Landwirt vor der ersten Düngung seinen Düngebedarfs ermitteln. Neu ist in diesem Jahr, dass Nährstoffvergleich und Düngebedarfsermittlung online an das elektronische Meldeprogramm ENNI der LWK Niedersachsen zu melden sind. Für den Nährstoffvergleich 2019 muss das bis zum 31.03.2020 geschehen sein. Nur für die Düngebedarfsermittlung gilt in diesem Jahr einmalig eine längere Frist, nämlich bis zum 31.05.2020. Ebenfalls einmalig gibt es in diesem Jahr die Möglichkeit, statt der schlagbezogenen Düngebedarfsermittlung nur den gesamten Düngebedarf zu melden. Sowohl bei der Erstellung als auch bei der Meldung der Nährstoffvergleiche und der Düngebedarfsermittlungen an die LWK stehen wir Ihnen in der Landvolk-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Frau Seebeck, Frau Brünjes oder Herrn Otten unter 04791/942419.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass Betriebe mit Flächen in den sogenannten roten Gebieten (Abgrenzung auf unserer Internetseite ersichtlich) verpflichtet sind, bereits vor der ersten Düngung den Nährstoffgehalt der eigenen Wirtschaftsdünger über Analysen feststellen zu lassen. Die Analysen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und für jede Güllelagerstätte, aus der Gülle ausgebracht werden soll, ist eine separate Probe zu nehmen. Strohreiche Festmiste sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Weitere Hinweise zu den neuen Vorgaben in den roten Gebieten finden Sie auf der Seite der LWK unter dem Webcode 01036155. (https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/96/nav/2207/article/34978.html).