Meldung in ENNI und Erstellung der DBE
Liebe Mitglieder,
wie bereits in der Infomail vom 23. September und 29. Oktober angekündigt, muss auch die Düngebedarfsermittlung (DBE) mit sofortiger Wirkung online über ENNI gemeldet werden. Für die DBE aus dem Frühjahr 2019 ist der Stichtag der 31.05.2020, d.h. die Meldung muss stets mit einem Jahr Verzug erfolgen. In den nachfolgenden Jahren hat dies immer bis zum 31.03. zu erfolgen, nur in 2020 gibt es eine Ausnahme.
Die von der LWK bereit gestellte Excel Tabelle zur eigenständigen Berechnung der DBE wird nicht weiter gepflegt. Wer in 2019 seine DBE mit der Excel Tabelle erstellt hat, muss nun die Daten erneut in ENNI eingeben und spätestens zur Frist melden. Für das Düngeprogramm von der LWK, welches wir in der Vergangenheit zur Erstellung der DBE genutzt haben und auch für das Programm der Landberatung wird es eine Schnittstelle zur ENNI geben, sodass die DBE 2019 in ENNI eingelesen werden kann, ohne die Daten komplett neu einzugeben. In Zukunft wird es trotzdem weiterhin ausreichen, wenn die DBE in Papierform vorliegt. Sie muss nicht zwingend vor der ersten Düngung mit ENNI erstellt sein. Eine doppelte Eingabe der Daten sollte aber trotzdem vermieden werden, da sie im darauffolgenden Jahr online gemeldet werden muss.
Wie auch schon bereits in der Vergangenheit muss die DBE im Frühjahr vor der ersten Düngung erstellt werden. Für alle Schläge über 1 ha muss eine gültige Bodenuntersuchung (nicht älter als 6 Jahre) vorliegen. Digitale Bodenuntersuchungsergebnisse sollen in ENNI einlesbar sein. Bitte lassen Sie sich, falls noch nicht geschehen, die Ergebnisse von den Laboren unbedingt auch per E-Mail zuschicken.
Falls wir die DBE 2020 für Sie erstellen sollen, schicken Sie uns bitte den neuen Erhebungsbogen (siehe Anhang) samt Bodenuntersuchungsergebnissen bis zum 31.01.2020, gerne auch per Fax an: 0581/97366910.
Falls Sie die DBE 2019 in der Excel Tabelle der LWK vorgenommen haben, bieten wir Ihnen an, auch die DBE 2019 zu erstellen und zu melden. Hierfür benötigen wir zeitnah Ihre DBE und die Bodenuntersuchungsergebnisse. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne in unseren Geschäftsstellen. Ihr BVNON