Düngeverordnung und Beregnungsmengen

Beregnung

Umgang mit den Mehrmengen kann von den Landkreisen individuell entschieden werden.
Verschärfungen der Düngeverordnung dürfen die gute fachliche Praxis, z.B. bei der Humusbildung, nicht verhindern.

26.03.2019 

Liebe Mitglieder,

wir haben Sie bereits auf unseren Kreisversammlungen in den vergangenen Wochen über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte des BVNON informiert.

Aufgrund vermehrter Nachfragen geben wir Ihnen zu den Themen Düngeverordnung und Beregnungsmengen einen kurzen Sachstand.

Die aktuellen Entwürfe und Maßnahmenpakete zur Düngeverordnung konnten in den letzten Wochen der Fachpresse entnommen werden. Wir stehen dabei in engem Kontakt zu unseren Abgeordneten, zum Umweltminister und der Landwirtschaftsministerin um die Betroffenheit unserer viehschwachen Region deutlich zu machen. Im Vordergrund stehen in der Argumentation die Messstellen und die Ursachenforschung für die erhöhten Messwerte. Die aktuell diskutierten Verschärfungen dürfen darüber hinaus nicht dazu führen, dass die gute fachliche Praxis nicht mehr von uns umgesetzt werden kann, z.B. bei der Humusbildung.

Diese Verschärfungen treffen die gesamte Region inklusive dem vor-/ und nachgelagerten Bereich.

Zum Thema Beregnungsmengen, waren wir mit dem Fachverband Feldberegnung und Vertretern der Dachverbände im Umweltministerium, um für die Unteren Wasserbehörden Handlungsanweisungen und Lösungsansätze mit dem Fachministerium zu diskutieren. Dabei ist klargeworden, dass der Umgang mit den Mehrmengen der Feldberegnung von den Landkreisen individuell entschieden werden kann.

In den letzten Wochen und bis heute finden intensive Gespräche mit den Landkreisen statt. Kurzfristig wollen wir für alle drei Landkreise Lösungen erzielen!

Über die abgestimmten Lösungsansätze werden wir Sie umgehend informieren.

Ihr BVNON