Immer wieder sind Einbrüche und Diebstahl auf
landwirtschaftlichen Betrieben Thema. Wie man diese verhindern kann und wie die
Täter vorgehen, weiß Ralf Bergander vom Präventionsteam der Polizeiinspektion
Osnabrück, Kommissariat Bramsche. Auf der Mitgliederversammlung des
Landwirtschaftlichen Betriebshilfsdiensts Wittlage referierte er über die
Besonderheiten von Diebstählen im ländlichen Raum.
Eine Besonderheit ist es, dass sich auf landwirtschaftlichen Betrieben Dinge
finden lassen, die es woanders nicht gibt – neben alten
Einrichtungsgegenständen wie Eichentruhen sind das vor allem auch Geräte mit
„Markenqualität“. So waren bspw. im vergangenen Jahr Motorsägen einer bekannten
Marke der „absolute Renner“, berichtet Bergander. Die Einbrecher wüssten, was
sie tun und kundschaften gezielt landwirtschaftliche Betriebe aus. Die
Diebstähle finden fast immer in Auftrag statt. Die Geräte stoßen häufig auf dem
Markt außerhalb Deutschlands auf Nachfrage.
Zwar sind die Täter auf dem Weg zu den meist freistehenden
Betrieben oft leicht zu sehen, sind sie allerdings erst einmal auf dem Hof,
haben sie leichtes Spiel. Auf den weitläufigen Geländen mit mehreren Gebäuden
können sie „gut arbeiten“. Erleichtern kommt für sie hinzu, dass Gebäude und
Gerätschaften häufig unzureichend gesichert sind. Zwar sind Türen zumeist
abgeschlossen, häufig findet sich der Schlüssel aber in unmittelbarer Nähe.
Auch die Schlösser sind oft kein Hindernis für Einbrecher.
Wichtig ist aber, dass Maschinen und Geräte vernünftig gesichert und
abgeschlossen sind. Damit der unabgeschlossene Trecker versichert ist, muss in
erster Linie das Tor der Maschinenhalle vernünftig gesichert sein. Dabei
orientieren Versicherungen sich häufig an der Frage: passt der Wert des Geräts
mit der Sicherung überein, erläutert Bergander.
Der Wohnbereich auf landwirtschaftlichen Betrieben ist seltener Ziel von
Einbrüchen, da er zumeist unübersichtlicher und weitläufiger ist als bspw. Einfamilienhäuser
in Neubausiedlungen, sagt der Experte.
Der Polizist rät den Anwesenden zu einer
Schwachstellenanalyse vor Ort, für die er auch persönlich auf ihre Höfe kommt.
Für die anschließende Sicherung des Gehöfts, der Maschinenhallen oder auch der
Ställe sollten Fachfirmen beauftragt werden. Jeder könne Alarm- und Sicherungstechnik
anbringen, renommierte Firmen aber nehmen das Ganze in den Blick und
installieren die Systeme an geeigneten Stellen und stimmen sie aufeinander ab.
Es gilt allerdings: mechanische Sicherung vor Alarmtechnik.
Für das Anbringen von Kameras gilt: alles, was Eigentum ist, darf überwacht
werden. Für Wege, die von Personen von außerhalb, wie bspw. dem Briefträger,
genutzt werden, gilt es, „angemessen“ darauf hinzuweisen, dass gefilmt wird,
d.h. mit einem Schild. In Bereichen, in denen Fremde „nichts verloren haben“,
ist das nicht notwendig. Das Filmmaterial darf der Eigentümer speichern.
Zur Einbruchsprävention ist ein Hund gut geeignet. Viele Täter rechnen allerdings mit einem Hund auf dem Hof und bringen sogar Leckerlies mit, um sie zu besänftigen. Daher sollte das Tier so trainiert sein, dass er sich nicht von Fremden locken lässt.
Erwischt man jemanden bei einer Straftat, darf dieser aufgehalten werden. Zunächst muss der Täter angesprochen werden, vor allem, wenn er sich ggf. nur unberechtigt auf dem Gelände aufhält. Sollte er sich entfernen oder sollte ersichtlich sein, dass er sich mit Gewalt Zugang verschafft hat, darf er angefasst werden. Gewalt darf allerdings nur als „Schutz vor aktivem Angriff“ angewandt werden.
Letzten Endes appelliert Bergander an den gesunden Menschenverstand, angemessen zu handeln.
Bei Fragen steht Ralf Bergander unter der 05461/91530-147 gerne zur Verfügung.