
Noch bis zum 2. April kann man sich zur neuen DüV Stellung äußern!
Zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der DüV, durch die das nationale Aktionsprogramm geändert werden soll, und zum hierzu erstellten Umweltbericht führt das BMEL eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 42 UVPG durch. Die betroffene Öffentlichkeit kann sich dazu äußern. Betroffene Öffentlichkeit ist jede Person, deren Belange durch den Entwurf berührt werden; hierzu gehören auch Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch den Entwurf berührt wird, darunter auch Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes (vgl. § 42 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 9 UVPG). Wenn Sie sich als Teil der betroffenen Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung äußern wollen, können Sie dies gegenüber dem BMEL tun (siehe auch https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html#doc604012bodyText3).
Die Frist läuft… Für eine einzelbetriebliche Einwendung gegen die aktuell geplante Düngeverordnung wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre LHV-Geschäftsstelle. Wir verfassen eine betriebsindividuelle Einwendung, die Sie bitte vor Fristablauf am 2. April entweder per Post, Mail oder Fax an das BMEL schicken.
Per Post können Sie Ihre Äußerung an folgende Adresse senden:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Referat 711
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Stichwort „Umweltbericht“
Per E-Mail können Sie Ihre Äußerung mit dem genannten Stichwort an das BMEL auch unter folgender Adresse schicken: Umweltbericht@bmel.bund.de
Als Fax können Sie die Äußerung mit dem genannten Stichwort an das BMEL zudem an folgende Faxnummer senden: 0228 99 529 4262
Die Möglichkeit zur Äußerung der betroffenen Öffentlichkeit endet mit Ablauf des 2. April 2020.