Einwendungen zur Landesdüngeverordnung

Niedersachsen weist derzeit nitrat- und phosphatsensible Gebiete auf Basis einer im September im Bundesrat verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) neu aus.

Da es sich um eine Verordnung handelt, ist eine Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen. Dennoch bitten wir alle betroffenen Betriebe, ihre Betroffenheit gegenüber dem ML zu schildern, um den Ernst der Lage zu verdeutlichen.

Das nds. Landwirtschaftsministerium hat in einer aktuellen Mitteilung eine zentrale Kontaktadresse zur Verfügung gestellt, an die sich Betroffene wenden und ihre Fragen stellen können, diese lautet: Paragraf13a.duev@ml.niedersachsen.de

Die Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/welche-anforderungen-gelten-in-den-roten-gebieten-196508.html

Wir empfehlen Ihnen, sich bis zum 03.02.21 mit einem individuellen Schreiben an das Ministerium zu wenden und Ihre persönliche Betroffenheit zu schildern. Dazu reicht eine kurze Darstellung Ihrer einzelbetrieblichen Situation, z.B. mit der Angabe der betroffenen Feldblöcke aus.

Sollten Sie Fragen dazu haben oder Unterstützung bei der Ausformulierung wünschen, melden Sie sich gerne bei uns in der Geschäftsstelle.