Entwurf der neuen Düngeverordnung

Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 02.04.2020, 24 Uhr
(Hinweis: Die Beratung darüber findet am 03.04.2020 im Bundesrat statt

Aktuell ist der Entwurf zur neuen Düngeverordnung und der dazu gehörende Umweltbericht auf der Internetseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums veröffentlicht:

www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html

  • Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung
  • Umweltbericht

Die betroffene Öffentlichkeit, also insbesondere auch die Landwirtschaft, kann sich zu diesem Entwurf äußern. Damit hat jeder Landwirt die Möglichkeit, zu seiner persönlichen und betrieblichen Betroffenheit Stellung zu nehmen. Stellen Sie bitte mit eigenen Worten und Beschreibungen (z.B. Flurstücksbezeichnungen, eigenen Wasserproben aus Haus-, Weide- oder Beregnungsbrunnen, Betriebsspiegel, Fruchtfolge, N-min Untersuchungen, Teilnahme Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen, Wasserschutzkooperationen, Entfernung maßgebl. Messstelle etc.) anschaulich Ihre Einschränkungen und Mehraufwendungen durch die zusätzlichen Auflagen und Verbote dar. Dabei spielen natürlich die Gebietskulissen der zugrunde liegenden roten Gebiete in Niedersachsen eine wesentliche Rolle.

Per Post können Sie Ihre Äußerung an folgende Adresse senden:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Referat 711
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Stichwort „Umweltbericht“

Oder per E-Mail: Umweltbericht@bmel.bund.de
oder per Fax: 0228 99 529 4262

Text BMEL: Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die fachliche Überprüfung der im Entwurf der Verordnung zur Änderung der DüV, durch die das nationale Aktionsprogramm geändert werden soll, getroffenen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf den aus dem Verordnungsentwurf resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt. Äußerungen ohne Bezug zur Wirkung des Verordnungsentwurfs auf die Umwelt sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung wird das BMEL im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht berücksichtigen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ferner kein Abstimmungsverfahren. Es erfolgt daher keine Aufrechnung zwischen unterstützenden und ablehnenden Äußerungen. Mehrfacheinsendungen von inhaltsgleichen Äußerungen werden inhaltlich nur einmal berücksichtigt.

Gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Abgabe einer Äußerung entstandene Kosten werden nicht erstattet.

Äußerungen werden nicht einzeln beantwortet oder veröffentlicht, sondern im Rahmen einer abschließenden

Bewertung und einer zusammenfassenden Erklärung durch das BMEL behandelt. Sofern aufgrund einer Äußerung aus fachlich-inhaltlichen oder rechtlichen Gründen geboten bzw. sinnvoll, wird das BMEL den Verordnungsentwurf, durch die das nationale Aktionsprogramm geändert werden soll, anpassen (vgl. §§ 43 und 44 UVPG).

Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und gegebenenfalls erforderliche Änderungen am Entwurf der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung vornehmen.

Bauernpräsident zur Einleitung des Bundesratsverfahrens zur Düngeverordnung

Zur Einleitung des Bundesratsverfahrens zur Novelle der Düngeverordnung fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, endlich die Spirale der stetigen Verschärfungen zu beenden: „Wir brauchen zügig Rechtssicherheit und Klarheit bei der Gebietsabgrenzung und eine enge und differenzierte Abgrenzung der Roten Gebiete.“ Die vom DBV bereits seit Jahren geforderte verpflichtende enge Gebietsabgrenzung sei von der Bundesregierung im Verordnungsentwurf endlich verankert worden, nachdem dies auch von der EU-Kommission angemahnt wurde. „Bund und Länder sind gefordert, schnell und fachlich fundiert die Kriterien für die Gebietsabgrenzung festzulegen. Es muss verhindert werden, dass die Landwirte ungerechtfertigt immense Auflagen erfüllen müssten, weil Bund und Länder nicht rechtzeitig die Verwaltungsvorschrift zur Festlegung der Roten Gebiete aufgestellt und die Abgrenzung nicht fristgemäß umgesetzt haben. Das wäre der Supergau.“ Auf Ablehnung stoßen nach wie vor die in den sogenannten Roten Gebieten geplante Deckelung der Düngung bei 80 Prozent des Nährstoffbedarfs und das Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten im Spätsommer. Diese Regelungen seien fachlich nicht nachvollziehbar und das Verbot

der Düngung von Zwischenfrüchten sogar kontraproduktiv für den Gewässerschutz. Die Regelungen hätten jedoch enorme Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe. „Im Bundesratsverfahren müssen zudem Erleichterungen in der Düngeverordnung für die Betriebe geschaffen werden, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften oder Agrarumweltprogramme umsetzen und sich an Kooperationen mit der Wasserwirtschaft beteiligen“, betont Bauernpräsident Rukwied.