
In Brandenburg, im Spree-Neiße-Kreis kam es zum ersten ASP-Fall bei einem Wildschwein.
Im Umkreis von 4 Kilometern von der Fundstelle wurde ein Zaun errichtet. Das Gebiet wird jetzt um den Fundort
herum mit einem 15-Kilometer-Radius als „gefährdetes Gebiet“ abgegrenzt. Daran angrenzend wird eine im
Radius 15 Kilometer umfassende Pufferzone eingerichtet. Ab diesem Zeitpunkt ist es verboten, Hausschweine
aus dem gefährdeten Gebiet auszuliefern. Nur unter strengsten Vorschriften können Schweine zu einem anderen
Betrieb oder zur Schlachtung transportiert werden. Die Tiere werden virologisch und klinisch vom
bestandsbetreuenden undamtlich beauftragten Tierarzt untersucht.
Nur nachweislich ASP-freie Schweine dürfen aus dem Gebiet transportiert werden. Zusätzlich müssen sie
mindestens 30 Tage oder seit der Geburt im betreffenden Betrieb gewesen sein.
Was gilt nun für Sie als schweinehaltender Betrieb?
Zunächst einmal: das Virus ist ungefährlich für den Menschen.
Es gilt, die Biosicherheit auf Ihren Betrieben zu überprüfen und durch ein gutes Hygienemanagement das Risiko
der Einschleppung des Virus zu verringern.
Auf akademie.vet kann die Videoaufzeichnung des ASP-Webinars kostenfrei angeschaut werden.
Für Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung hat der Landkreis bereits vor Jahren dazu aufgefordert,
die Haltungen einzufrieden.
Das Fleisch aus nicht betroffenen Gebieten soll weiterhin innerhalb der EU gehandelt und exportiert werden können.
Über den Export in Drittländer, wie beispielsweise China, befindet sich das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft derzeit in Gesprächen.
Sobald die ASP in einem Hausschweinebestand ausbricht, werden ein „Sperrbezirk“ und ein „Beobachtungsgebiet“
eingerichtet. Der Bereich umfasst insgesamt 10 Kilometer – 3 Kilometer Sperrbezirk, direkt um den befallenen Betrieb
gelegen und daran angrenzend 7 Kilometer Beobachtungsgebiet.
Im „Seuchenbetrieb“ müssen alle Tiere gekeult und unter strengen Auflagen beseitigt werden. Auf Betrieben,
die direkten Tierkontakt zum betroffenen Betrieb hatten, müssen die Schweine untersucht und ggf. ebenso
getötet werden.
Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf folgenden Seiten:
Laves