Liebe Mitglieder,
in unserem Informationsschreiben vom 06.08.2020 haben wir Sie darauf hingewiesen, dass sich die Situation um die aktuelle Beregnungspraxis zuspitzt. Daraufhin konnte man vielerorts eine spürbare Veränderung des Beregnungseinsatzes feststellen. Dennoch kommt es stellenweise zu einer negativen Beregnungspraxis, die wir uns in der aktuellen Diskussion nicht leisten können.
In einem Gespräch mit dem Landrat und der Unteren Wasserbehörde, zu dem wir am vergangenen Freitag eingeladen wurden, standen auch weitere Maßnahmen im Raum, durch die wir unsere Flexibilität bei der Beregnung verlieren und Auflagen bekommen könnten, die in der Praxis zu starken Einschränkungen führen.
Wir möchten daher dringlich darauf hinweisen, dass die untere Wasserbehörde des Landkreises die Grundwasserpegel und den Umgang mit Beregnungswasser verstärkt kontrollieren wird. Sollte von Seiten der Behörde festgestellt werden, dass ein sparsamer Umgang mit Beregnungswasser nicht gewährleistet ist, droht eine Allgemeinverfügung, die z.B. ein generelles Beregnungsverbot am Tage zur Folge hätte.
Des Weiteren kann auch die Aufnahme von Nebenbestimmungen (wie z.B. ein solches Verbot) in die wasserrechtliche Entnahmeerlaubnis erfolgen.
Berücksichtigen Sie daher unbedingt folgende Punkte beim Beregnungseinsatz:
- Achten Sie auf Ihre erlaubte Wasserentnahmemenge im Beregnungs-verband und/oder als Einzelregner
- Eine Beregnung von „Nicht-Ziel-Flächen“, wie z.B. Straßen und auch ihre Nebenflächen, Radwege, Waldränder, abgeerntete Ackerflächen usw. muss verhindert werden
- Keine Beregnung tagsüber bei hohen Temperaturen und/oder hohen Windgeschwindigkeiten
Bitte teilen Sie diese Information auch Ihren Berufskollegen mit, damit es nicht zu einem allgemeinen Verbot kommen muss.
Ihr BVNON