Förderung für Narkosegeräte

Durch die nun in Kraft getretene Verordnung zur Durchführung der Ferkelkastration unter Isofluran-Betäubung ist der Tierärztevorbehalt weggefallen. Landwirte können nach dem Besuch einer Sachkundeschulung mit entsprechendem Nachweis die Betäubung selbst durchführen. Die Kammer wird solche Schulungen anbieten.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vergibt Förderungen zur Anschaffung der Narkosegeräte. Dazu ist zunächst ein Antrag an die BLE zu stellen. Erst nach Bewilligung darf ein entsprechendes Gerät beschafft werden. Die Förderung beträgt bis zu 60% der Gerätekosten mit einem Höchstbetrag von 5.000 EUR.

Förderfähig sind nur zertifizierte Narkosegeräte. Zurzeit befinden sich mehrere Geräte in der Zertifizierung, abgeschlossen ist aber noch keine davon.

Weitere Infos unter: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Ferkelnarkose/Bundesprogramm_Ferkelnarkose_node.html

Unsere Agrarberater Stefan Lieberodt (04271 945 117) und Holger Cordes (04271 945 178) unterstützen Sie gerne bei dem Förderantrag