
Mitglieder-Rundschreiben vom 09.06.2021
Aufgrund aktueller Diskussionen zur Errichtung von Photovoltaik (PV) – Anlagen auf größeren Freiflächen möchten wir Sie heute über die Position des Landvolkes zu dieser Thematik informieren.
Das Landvolk Niedersachsen, Landesbauernverband lehnt lt. Vorstandsbeschluss die Errichtung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vor allem wegen der erhöhten Flächenkonkurrenz ab. Ldw. Betriebe haben Flächenbedarf für den Anbau von Marktfrüchten und Futterpflanzen, für Weidehaltung und für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern. Daher sollten PV-Anlagen vorrangig auf/an Gebäuden oder auf gewerblichen/militärischen Konversionsflächen errichtet werden; auch Naturschutzflächen dürfen nicht per se von PV-Anlagen freigehalten werden. Dieser Position hat sich der geschäftsführende Vorstand des Kreisverbandes Wesermünde im Wesentlichen angeschlossen: Landwirtschaftliche Nutzflächen sind zu Gunsten der aktiven Landwirte vor außerlandwirtschaftlichen Interessen zu schützen; im Einzelfall ist jedoch nicht auszuschließen, dass Betriebe/Grundeigentümer sich hier engagieren.
Grundsätzlich ist bei der Beurteilung von Freiflächen-PV-Anlagen zwischen der förderrechtlichen (EEG) und bauplanungsrechtlichen (Baurecht, Raumordnung) Zulässigkeit zu unterscheiden. Gemäß EEG erhalten nur solche Anlagen eine garantierte Förderung, die entlang von Verkehrstrassen, auf den schon erwähnten Konversionsflächen oder in benachteiligten Gebieten errichtet werden. Planungsrechtlich sind solche Anlagen lt. geltendem Landesraumordnungsprogramm (LROP) auf Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft nicht zulässig. Dieses Ziel der Raumordnung bleibt auch im aktuellen Entwurf zur Änderung des LROP enthalten, eine Ausnahme ist für Agrar-PV-Anlagen geplant. Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven (RROP) weist der landwirtschaftlichen Nutzfläche fast vollständig den Vorbehalt Landwirtschaft zu. Sofern planungsrechtlich zulässig, ist im (Bau-)Genehmigungsverfahren ein intensiver Abwägungsprozess privater und öffentlicher Belange erforderlich; zu den abzuwägenden Belangen zählen sowohl agrarstrukturelle als auch betriebsindividuelle Aspekte, diese werden von der LWK Niedersachsen in einem Fachbeitrag dargestellt.
Im Landkreis Cuxhaven bestehen also derzeit hohe rechtliche Hürden zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen auf ldw. Nutzfläche, da die Raumordnung die ldw. Belange besonders schützt. Im Zuge der Abwägung können diese Belange im Einzelfall zurückstehen und solche PV-Anlagen genehmigt werden. Sollten Sie von Planungen zu Freiflächen-PV-Anlagen betroffen sein, unterstützen wir Sie gerne bei Wahrung Ihrer Interessen. Sofern potentielle Investoren an Sie herantreten, empfehlen wir die Prüfung ggf. vorgelegter Projektverträge durch uns.
Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Landvolk
Kreissverband Wesermünde e. V.
Jan Heusmann Marina Sancken Torsten Gaul
Vorsitzender Geschäftsführerin Stellv. Geschäftsführer