GAP-Antragsverfahren

Bis zum 15. Mai können auch in diesem Jahr wieder Anträge auf Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen (AUM) gestellt werden.
Für die Antragstellung 2020 steht Ihnen ab dem 17. März 2020 das Programm ANDI in gewohnter Weise als Webanwendung zur Verfügung.

Wichtige Fristen im ANDI-Antragsverfahren

  • 15.05.2020: Abgabeschluss für den ANDI-Sammelantrag 2020
  • 16.05.-19.06.2020: Vorab-Gegenkontrolle (VAG)
    – sanktionslose Rücknahme von Überlappungen
  • 01.10.2020: Letzter Termin der Änderungsmitteilung ökologischer Vorrangflächen (öVF)
    Zwischenfrucht (Modifikationsantrag) und AUM-Änderungen AL22 (winterharte Zwischenfrucht) /
    AL5 (reduzierte Bodenbearbeitung nach Mais)

Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Homepage www.landvolk-osnabrueck.de oder bei der LWK www.lwk.-niedersachsen.de/osnabrueck.
Bei der Ausfüllung können wir Ihnen gerne behilflich sein. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ulrike Voß-Hasse, Tel. 0541/5600129.