Liebe Mitglieder,
die nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Diepholz mit tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung vom 23. Februar festgelegten Schutzmaßregeln im Landkreis Verden werden aufgehoben.
Nachdem der Sperrbezirk bereits Ende März aufgehoben werden konnte, konnte nun auch das Beobachtungsgebiet freigegeben werden. Eine entsprechende Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung vom Landkreis Verden trat am 5. April in Kraft. Die Verfügung finden Sie unter https://www.landkreis-verden.de/portal/meldungen/gefluegelpest-aufhebung-der-restriktionszonen-im-landkreis-901003870-20600.html?rubrik=901000033.
Die Aufhebung der Schutzmaßregeln betrifft nur die aufgrund des Geflügelpestausbruchs festgelegten Restriktionen. Die Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel gilt weiterhin im gesamten Gebiet des Landkreises Verden. Laut aktueller Empfehlung seitens des Friedrich-Löfflers-Instituts (FLI) wird in Deutschland das Risiko von weiteren Ausbrüchen der Geflügelpest weiterhin als hoch eingeschätzt. Um eine Einschleppung in unsere Geflügelbestände zu verhindern, appellieren wir an Euch die Aufstallungspflicht und die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin zu beachten.
Die Veterinärbehörde weist darauf hin, dass weiterhin jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Verden unter der Telefonnummer (04231) 15-770 oder per E-Mail an veterinaerdienst@landkreis-verden.de zu melden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Landvolk-Team