
Nach den Gemeinden Bad Rothenfelde, Bad Laer und Dissen im Südkreis sowie Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln im Wittlager Land liegen nun auch Teile der Gemeinde Badbergen aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruchs im Landkreis Vechta im Beobachtungsgebiet.
Welche Teile das genau umfasst, lesen Sie hier in der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung des Landkreises.
In den genannten Bereichen gelten ab sofort für sämtliche Geflügelhaltungen folgende Einschränkungen:
- Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse
und tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. - Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.
- Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen sind verboten.
- Für alle Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Geflügelfleisch, tierische Nebenprodukte von Geflügel,
Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind,
sind unverzüglich nach jeder Beförderung zu reinigen und zu desinfizieren.
Dasselbe gilt für Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist.
Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Biosicherheitsmaßnahmen auf geflügelhaltenden Betrieben verschärft einzuhalten sind.
Betriebsfremde Personen dürfen Ställe und andere Standorte des Geflügels nur mit betriebseigner Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung
betreten. Die Schutzkleidung muss nach Gebrauch „unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden.
Außerdem gilt weiterhin die Stallpflicht im gesamten Landkreis Osnabrück.
Darüber hinaus müssen Eier aus Freihlandhaltung aufrund der 16-Wochen-Regelung seit dem 08. März zu Eiern aus Bodenhaltung umetikettiert werden.