Schauplatz des Treffens der Landvolk-Kreisverbände mit den Landtagsabgeordneten war die Kleine Aue in Sulingen. Anschaulich zeigte Landwirt Hauke Meyer-Husmann dort, wie er mit der Anlage von Blühstreifen am Gewässerrand praktischen Umweltschutz betreibt. Die Vorsitzenden der Landvolk-Kreisverbände Grafschaft Diepholz, Theo Runge, und Mittelweser, Christoph Klomburg, hatten die Landtagsabgeordneten der CDU, Dr. Frank Schmädeke, Volker Meyer und Marcel Scharrelmann, zu einem Austausch über den „Niedersächsischen Weg“ nach Sulingen eingeladen.
Der deutschlandweit einmalige Vertrag, den das Land Niedersachsen, das Landvolk, die Landwirtschaftskammer und die beiden Naturschutzverbände BUND und NABU für mehr Artenvielfalt und Umweltschutz geschlossen haben, honoriert u. a. die Leistungen der Landwirtschaft für Natur-, Arten- und Gewässerschutz und die damit verbundenen wirtschaftlichen Einschränkungen. Das Land wird laut einem Kabinettsbeschluss Geld in Höhe von 120 Millionen Euro zur Erhöhung der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen bereitstellen.
„Die Landwirtschaft muss Vertrauen zurückgewinnen“, sagte Dr. Schmädeke, „und Düngung transparent und nachvollziehbar machen.“ Dabei seien die Landwirte bereits viel weiter, als es mancher wahrhaben wolle. Schmädeke spielte damit auf die moderne, bedarfsgerechte Düngung an sowie die aufwendige Dokumentation, zu der jeder Landwirt verpflichtet sei.
Bei der aktuellen Agrarpolitik bemängelten die beiden Landvolk-Vorsitzenden die Fachlichkeit. Theo Runge: „Bei den gesetzlichen Vorgaben spiele es oft keine Rolle, ob sie fachlich Sinn machen. Hauptsache, das Ordnungsrecht wird eingehalten“ Beide vermissen die Differenzierung bei den EU-Vorgaben. „Brüssel gibt bei den Agrarthemen vor, was die Länder umsetzen müssen und die Politiker, die wir hier vor Ort gewählt haben, können nichts dagegen tun“, sagte Klomburg. Das könne man keinem Berufskollegen mehr vermitteln. „Das frustriert ohne Ende!“
Vom Niedersächsischen Weg versprechen sich alle Teilnehmer den notwendigen Handlungsspielraum, den Praktiker, Naturschützer und Politiker gemeinsam ausgelotet haben. „Wir können gemeinsam gestalten, ob ein Gewässerrandstreifen drei, fünf oder zehn Meter breit sein soll“, sagte Schmädeke. Beim Volksbegehren Artenschutz, das der NABU zusätzlich und ohne Absprache mit den Vertragspartnern des Niedersächsischen Weges, initiiert hat, seien fünf Meter ohne Ausgleich und Härtefallregelungen starr verankert.
Mehr Transparenz wünschen sich die Landwirte bei der Ausweisung der Roten Gebiete. „Die Landwirte sollten wissen, warum sie im roten oder grünen Bereich wirtschaften und auf Basis welcher Daten“, forderte Dr. Jochen Thiering, Geschäftsführer beim Landvolk Grafschaft Diepholz. Der NLWKN habe das Gutachten von Dr. Stephan Hannappel, das die Messwerte, auf deren Basis die Roten Gebiete ausgewiesen wurden, als überwiegend fehlerhaft darstellt, einfach „abgebügelt“. Was an dem Gutachten falsch sei, habe der NLWKN nie offen gesagt. Das wolle man laut NLWKN nun vor Gericht erörtern, berichtete Thiering.