Green Deal

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Alle Direktzahlungen sind an Umsetzung von Umweltleistungen geknüpft

Gerade, wenn es um die so genannten Direktzahlungen (1. Säule) und deren Bindung an Umweltleistungen geht, kommt in der öffentlichen Debatte aber ein Aspekt zur kurz: In der neuen Förderperiode der GAP wird es keine Leistungen mehr ohne Gegenleistung geben.

Systemwechsel

1. Alle Direktzahlungen der ersten Säule sind zukünftig an die Umsetzung von Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft.

  • Allein der Besitz von Fläche berechtigt nicht zum Bezug von Direktzahlungen.
  • Es gibtkeine Leistung mehr ohne Gegenleistung.
  • Beispiele von Umwelt- und Klimaauflagen, die der Landwirt zum Erhalt von Direktzahlungen erfüllen muss: Erhalt Dauergrünland, Bewirtschaftungsauflagen zum Schutz von Feuchtgebieten und Moorflächen, Anlage von Brachflächen und Schutz von Landschaftselementen zur Sicherung der Biodiversität

2. Mindestens 20 Prozent der Direktzahlungen sind zukünftig zudem an noch höhere Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft

  • Um Geld aus diesen 20 Prozent zu erhalten, müssen die Landwirte zukünftig so genannte Öko-Regelungen umsetzen – das sind strenge einjährige Umwelt- und Klimamaßnahmen
  • 20 Prozent der Direktzahlungen entsprechen in Deutschland etwa 1 Milliarde Euro jährlich
  • Beispiele für Öko-Regelungensind: Anlage von Blühflächen, Anlage von Pufferstreifen oder Gewässerschutzstreifen, vielfältige Fruchtfolgen zur Erhöhung der Artenvielfalt auf dem Acker

3. Die zweite Säule umfasst weiterhin gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung.

Fazit:

  • Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule der GAP gilt: Jeder Euro aus der Förderung der GAP ist an Auflagen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft gebunden.

Quelle: BMEL