Optionsmodell zur KSt
Morgen startet die zweite Beratung im Bundesrat für ein neues Optionsmodell. Auf Antrag sollen Personengesellschaften (Personenhandelsgesellschaften) auf Wunsch wie eine Körperschaft besteuert werden.
Das Ganze soll ab dem 01.01.2022 starten. Eine KG kann sich hierdurch also entscheiden, wie eine GmbH versteuert zu werden. Das bedeutet die Besteuerung erfolgt zunächst nicht mehr beim Gesellschafter, sondern auf Ebene der Körperschaft mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15%. Eine weitere Versteuerung erfolgt erst, wenn die Gewinne ausgeschüttet werden.
Ist das für alle Betriebe interessant? Vermutlich nicht, der Teufel steckt wie immer in den genauen Regelungen. Es kommt auf den individuellen Einkommensteuersatz an und hängt zudem davon ab wieviel Geld auf der privaten Ebene benötigt wird. Besonders für Mandanten mit mehreren Betrieben könnte sich jedoch eine interessante Alternative ergeben.
Allerdings drohen, insbesondere im Bereich der Flächen, Probleme. Derzeit sieht es nämlich so aus, dass die Flächen aus den Sonderbetriebsvermögen in die Gesamthandvermögen übertragen werden müssen, dies könnte für viele das Ende dieser Idee sein. Daher gilt es zunächst die genauen Regelungen abzuwarten. Der §1a KStG wird uns also noch beschäftigen.